Das Thema BÄUME aufgeschrieben, erklärt und / oder auch interpretiert.... Nach § 1 Abs. 1 BNatSchG sind Natur und Landschaft auf Grund ihres eigenen Wertes und als Grundlage für das Leben und die Gesundheit des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich zu schützen, zu pflegen, zu entwickeln und ggf. wiederherzustellen. Also bitte UFFbasse By the Way: Manche Links in unseren älteren Artikeln enden im Nirwana, weil die erwähnten Berichte offline sind... *seufz* Der Inhalt war wohl nicht erhaltenswert...? _______________________________________________________________________________________________ |
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Ein Bild ist tausend Worte wert. (Chinesische Weisheit ;-)
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