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Home DOSSIER: Natur und Umwelt Baum Lobby Mamma mia, wir entwalden doch nicht

Mamma mia, wir entwalden doch nicht

Screenshot übersetzt. Informationssystem der Entwaldungsverordnung (c) Europäische Kommission - KLICKmal [EU] Es gab Zeiten, in denen unsere Vorfahren ganze Wälder verheizt oder zum Hausbau benutzt haben. Holz war früher der zentrale Rohstoff. Deshalb wurde gnadenlos gerodet, unter anderem auch, weil Platz für Landwirtschaft, Siedlungen und später die industrielle Nutzung geschaffen werden sollte. Besonders im Mittelalter und in der frühen Neuzeit machte man sich jedoch über "Entwaldung" keine Gedanken. Erst mit der Einführung der Forstwirtschaft im 18. Jahrhundert begann hierzulande ein Umdenken.

Kohle zum Heizen nutzte man erst etwa ab dem 12. Jahrhundert, als Holz knapp wurde oder wo Kohlevorkommen leicht zugänglich waren. Als Folge gelten Länder wie Deutschland als weitgehend entwaldungsfrei. Und trotzdem bastelt die Europäische Union (EU) für ihre 27 Staaten an einer Verordnung über entwaldungsfreie Produkte (EUDR).

HÄ?

Das Gesetz ist bereits seit dem 29. Juni 2023 in Kraft mit dem Ziel, die globale (weltweite!) Entwaldung und Waldschädigung zu bekämpfen und den Klimaschutz sowie die Biodiversität zu stärken.

Darüber bei der Deutschen IHK nachlesen: KLICK.

Schau an!

Laut der EUDR (EU Deforestation Regulation) dürfen Unternehmen Produkte nur dann auf dem EU-Markt anbieten oder exportieren, wenn sie nachweislich nicht zur Entwaldung beigetragen haben. Sie müssen Herkunft, Produktionsbedingungen und mögliche Risiken dokumentieren und belegen.

Ab 30. Dezember 2025 gilt das für große Unternehmen, kleine Firmen müssen sie ab 30. Juni 2026 einhalten.

Betroffen sind u. a. Importe von Rohstoffen und Erzeugnissen wie Holz, Soja, Palmöl, Rindfleisch, Kaffee, Kakao, Gummi / Kautschuk, Mais etc. Die sind für weltweite Entwaldung verantwortlich, weil sie auf nach dem 31. Dezember 2020 abgeholzten Flächen angebaut bzw. produziert wurden.

Das müssen wir auch noch wissen:

Auf der oben von uns gezeigten Webseite der Europäischen Kommission geht es um Due-Diligence, also die "gebotene Sorgfalt" bei der Prüfung und Bewertung von Risiken und rechtlichen Rahmenbedingungen zwecks Abgabe der Erklärungen über die Lierferkette.

Hachje...

Dann lesen wir doch lieber noch einmal etwas genauer nach!

Übersetzt: Screenshot (c) Grünes Forum der EU Kommission <-KLICK
Übersetzt: Screenshot (c) Grünes Forum der EU Kommission

Hier die Zusammenfassung:

Die EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR) verpflichtet Unternehmen ab Ende 2025 dazu, nachzuweisen, dass von ihnen verkaufte Rohstoffe wie Holz, Kaffee oder Soja nicht zur Entwaldung beigetragen haben. Dazu müssen sie eine sogenannte Due-Diligence-Prüfung durchführen – also Herkunft, Geodaten und Risiken dokumentieren und bewerten.

Wenn eine Firma diese Anforderungen nicht erfüllt, drohen:

  • Marktverbot für betroffene Produkte
  • Bußgelder und Sanktionen
  • Reputationsverlust
  • Nachbesserungspflichten in der Lieferkette

Besonders für Länder wie Deutschland, in denen keine Entwaldung stattfindet, wird jedoch eine „Null-Risiko-Variante“ gefordert, um unnötige Bürokratie zu vermeiden.

In diesem Sinne setzt sich Bundesminister Rainer für eine Verschiebung und inhaltliche Anpassung der Verordnung ein.


Die Presseinformation des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat vom 18.10.2025

Rainer: EUDR ist in ihrer jetzigen Form ein Bürokratiemonster

Inhaltliche Anpassung der EUDR-Verordnung durch Einführung einer Null-Risiko-Variante dringend erforderlich – Vereinfachung im Wege einer bloßen Auslegung der EUDR reicht nicht

In der kommenden Woche wird die EU-Kommission voraussichtlich einen Vorschlag zur Verschiebung und gleichzeitig zur inhaltlichen Änderung der EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR) vorlegen. Dazu können Sie den Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, Alois Rainer, wie folgt zitieren:

„Ich unterstütze die Ziele der EUDR – den globalen Waldschutz – uneingeschränkt. Aber die EUDR ist in ihrer jetzigen Form ein Bürokratiemonster. Unsere Wirtschaft wird durch die EUDR massiv belastet. Und das, obwohl es in Ländern wie Deutschland keine Entwaldung gibt. Ich habe mich daher wiederholt bei der EU-Kommission für die Einführung einer Null-Risiko-Variante in der EUDR eingesetzt. Dafür werde ich auch weiterhin kämpfen. Diese Verordnung konterkariert alle Bemühungen für Bürokratieabbau, sowohl in Deutschland als auch auf EU-Ebene.“

Aus Sicht des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) sind daher folgende Punkte erforderlich:

1. Es muss zeitnah eine Verschiebung des Anwendungsbeginns beschlossen werden. Dabei muss der Zeitraum der Verschiebung so bemessen sein, dass die Beteiligten ausreichend Zeit erhalten, um eine Einigung über inhaltliche Anpassungen herbeizuführen.

2. Es bedarf dringend einer inhaltlichen Anpassung der EUDR-Verordnung durch die Einführung einer Null-Risiko-Variante, um die Wirtschaft zu entlasten und zugleich praktikable Voraussetzungen für eine effektive Umsetzung der EUDR zu schaffen. Eine Vereinfachung im Wege einer bloßen Auslegung der EUDR (ohne deren Änderung) reicht nicht aus.

Quelle: Pressestelle des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)


Lange Rede, kurzer Sinn

Wer prüft denn eigentlich die Einhaltung der EUDR-Verordnung?

Die Kontrolle und Umsetzung der EUDR (EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte) erfolgt durch nationale Behörden in den jeweiligen EU-Mitgliedstaaten. In Deutschland ist dafür voraussichtlich die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zuständig.


Wie läuft die Prüfung ab?

Unternehmen müssen eine sogenannte Due-Diligence-Erklärung abgeben, bevor sie betroffene Produkte in Verkehr bringen. Diese enthält:

  • Geodaten der Anbau- oder Herkunftsflächen
  • Nachweise, dass keine Entwaldung seit dem Stichtag 31.12.2020 stattgefunden hat
  • Risikobewertung und ggf. Maßnahmen zur Risikominderung

Die zuständigen Behörden prüfen stichprobenartig oder bei Verdachtsfällen:

  • Ob die Angaben vollständig und plausibel sind
  • Ob die Dokumentation den Anforderungen entspricht
  • Ob Verstöße vorliegen (z. B. falsche Herkunftsangaben)

Was passiert bei Verstößen?

  • Produkte können vom Markt genommen oder beschlagnahmt werden
  • Es drohen Bußgelder und Sanktionen
  • Unternehmen können öffentlich benannt werden („Naming and Shaming“)

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Wir basteln uns einen Papiertiger

Cool

Während die EU mit der EUDR versucht, den Import von Produkten zu regulieren, die mit Entwaldung in Verbindung stehen, bleibt die eigentliche Entwaldung oft außerhalb der direkten Kontrolle – etwa in Ländern, in denen Umweltstandards schwach sind oder Korruption die Durchsetzung behindert.

Das Problem:

  • Produzenten in Hochrisikogebieten können weiterhin Wälder roden, solange sie Wege finden, die Herkunft ihrer Produkte zu verschleiern oder Schlupflöcher zu nutzen.
  • Gleichzeitig müssen Unternehmen in Ländern wie Deutschland, wo keine Entwaldung stattfindet, aufwendig nachweisen, dass ihre Produkte „sauber“ sind – was paradox wirkt.

Folge:

  • Die Bürokratie trifft oft die Falschen.
  • Die eigentlichen Umweltsünder bleiben unberührt, solange globale Kontrollmechanismen fehlen oder nicht greifen.

Was helfen könnte:

  • Mehr internationale Kooperation und Satellitenüberwachung plus GPS-Daten-Speicherung
  • Transparente Lieferketten mit Blockchain-Technologie = Datenbanken chronologisch und fälschungssicher
  • Unterstützung für nachhaltige Produzenten vor Ort (Positivkonditionierung?)

Quelle: Brigitta Möllermann, Recherche: Copilot von Microsoft für HESSENMAGAZIN.de

 

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