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BMUKN Pressemeldung v. 4.12.2025

EU-Rechtsakt gegen Entwaldung: Rat und Parlament erzielen Einigung über gezielte Überarbeitung

Der Ratsvorsitz und die Vertreter des Europäischen Parlaments haben heute eine vorläufige politische Einigung über eine gezielte Überarbeitung der EU-Verordnung über entwaldungsfreie Produkte (Entwaldungsverordnung) erzielt. Ziel ist es, die Umsetzung der bestehenden Vorschriften zu vereinfachen und ihre Anwendung zu verschieben, um Marktteilnehmern, Händlern und Behörden eine angemessene Vorbereitung zu ermöglichen.

AHA soso... Und was der Minister dazu sagt: HIER <-KLICK.


Das erste Mal davon erfahren und leider nichts verstanden?

Hier kommt die Auflösung des Rätsels:

Es geht darum, die weltweite Waldschädigung bzw. Abholzung von Wäldern zu bekämpfen. Dafür wurde 2023 in der Europäischen Union eine "Entwaldungsverordnung" beschlossen. Sie verpflichtet ab Ende 2025 Importeure und Händler, ihre Lieferketten (den Weg ihrer Waren) offen zu legen (transparent zu machen) und sicherzustellen, dass Produkte nicht mit Entwaldung oder Waldschädigung in Verbindung stehen.

Das heißt:  Kaffee, Kakao, Soja, Palmöl, Holz oder Rindfleisch etc. dürfen nur dann in die EU eingeführt werden, wenn sie nicht von Flächen stammen, die nach 2020 abgeholzt wurden. Da die Sache natürlich nicht einfach zu bewerkstelligen ist, also: nachzuweisen, dass von ihnen Verkauftes nicht zur Entwaldung beigetragen hat, wurde eine Verschiebung und inhaltliche Anpassung der Verordnung gefordert.

Mehr und Genaueres dazu bei uns nachlesen: Mamma mia, wir entwalden doch nicht <-KLICKmal

Nun haben sich die EU-Staaten und das Parlament darauf geeinigt, die Umsetzung zu verschieben und einfacher zu machen. Das bedeutet:

  • Firmen bekommen mehr Zeit, sich vorzubereiten.

  • Die Regeln sollen etwas leichter anwendbar sein.

  • Ziel bleibt trotzdem: Wälder besser schützen.

Alles klar? Dann zur Originalmeldung: HIER <-KLICK Küssend


Wenn man glaubt, nun sei ja alles in Ordnung, dann gibt es trotzdem Schelte von der Deutschen Umwelthilfe (DUH)

Pressezitat

Deutsche Umwelthilfe zu Trilogverhandlungen über EU-Entwaldungsverordnung: „Verschiebung verlängert Unsicherheit für Unternehmen und bedeutet weiteres Jahr vermeidbaren Waldverlust“

Berlin, 5.12.2025: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert die im Trilog zur EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) vereinbarte erneute Verschiebung scharf. Die DUH fordert die Mitglieder des Umweltausschusses sowie des Europäischen Parlaments auf, die Vorschläge in den Sitzungen Mitte Dezember abzulehnen.

Dazu DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner:

Die vereinbarte erneute Verschiebung der Entwaldungsverordnung verlängert die Rechtsunsicherheit für Unternehmen und bedeutet ein weiteres Jahr vermeidbaren Waldverlust für unseren Konsum in Europa. Gerade im Licht der kürzlich beendeten Welt-Klimakonferenz in Belém ist diese Einigung gegen den Waldschutz nicht nachvollziehbar.

Durch die Vereinbarung, Klein- und Kleinstbetriebe weitgehend auszuschließen, bleibt die Lieferkette undurchsichtig – Behörden können Verstöße kaum erkennen. Unternehmen, die in Transparenz investiert haben, werden gegenüber Nachzüglern benachteiligt.

Ausnahmen wie für die Druckindustrie öffnen zusätzliche Schlupflöcher. Das untergräbt das Ziel entwaldungsfreier Wertschöpfungsketten und beschädigt das Vertrauen von Partnerländern in die Glaubwürdigkeit der EU.

Besonders fatal ist, dass die Verordnung bis April 2026 noch einmal aufgeschnürt werden soll, bevor sie überhaupt gilt. Das lädt zu weiteren Abschwächungen ein. Die Bundesregierung muss diesem Rollback im EU-Rat entschieden entgegentreten. Eine solche Aushöhlung der Entwaldungsverordnung ist mit dem Koalitionsvertrag nicht vereinbar.“

Quelle: Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH), www.duh.de

Tja, nun bleibt nur noch zu klären, was mit Trilog gemeint ist:

Es bezeichnet in der EU-Gesetzgebung ein spezielles Verhandlungsformat mit Vertretern der drei zentralen EU-Institutionen

  • Europäische Kommission (macht Vorschläge),
  • Rat der EU (Mitgliedstaaten),
  • Europäisches Parlament (Volksvertretung)

mit dem Zweck, sich auf einen gemeinsamen Text für ein Gesetz oder eine Verordnung zu einigen. Verhandelt wird hinter verschlossenen Türen über Details, Kompromisse und Änderungen. Wenn eine Einigung erzielt wird, gilt sie als „vorläufige politische Einigung“ und muss anschließend noch formal von Rat und Parlament bestätigt werden.

Alles verstanden?

Quelle: Brigitta Möllermann, HESSENMAGAZIN.de

 

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