[Hessen] Am Sonntagmorgen, den 6. September 2015, hat der Fehlbetrag des Landes Hessen rechnerisch die 95-Milliarden-Euro-Marke überschritten. „Die Erreichung dieses Rekordwerts auf der von uns installierten Fehlbetragsuhr sollte eigentlich allen politisch Verantwortlichen den Schlaf rauben," erklärt Joachim Papendick, Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler (BdSt) Hessen. Es wird deutlich, dass die bisherigen Einsparungen nicht ausreichen und auch bei den steigenden Versorgungsleistungen für Beamte im Ruhestand, die Pensionslasten, notwendige Konsequenzen gezogen werden müssen.
Die Dynamik der Fehlbetragsuhr belege, dass der rasante Anstieg bei den Pensions- und Beihilfeverpflichtungen die größte Herausforderung zur Erreichung eines dauerhaft ausgeglichenen Haushalts darstellt. Daher sei es unumgänglich, dass analog zur Rentenversicherung auch bei den Pensionslasten ein Nachhaltigkeitsfaktor eingeführt wird. Derzeit steigt die Fehlbetragsuhr um 212 Euro pro Sekunde bzw. 18,3 Millionen Euro am Tag.
Während die „klassische“ Schuldenuhr des BdSt Hessen lediglich den Gesamtschuldenstand des Landes von aktuell 43,8 Milliarden Euro abbildet, zeigt die Fehlbetragsuhr den ganzen finanzpolitischen Handlungsbedarf. Sie basiert auf der Modernisierung des Rechnungswesens Hessens, das als erstes Flächenland die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nach kaufmännischen Prinzipien ausweist. Dabei werden die Vermögenswerte des Landes allen Schulden und Zahlungsverpflichtungen, wie Pensions- und Beihilfeverpflichtungen, gegenübergestellt.
Datengrundlage sind Zahlen des Hessischen Finanzministeriums. Dabei zeigt sich, dass die Pensions- und Beihilfeverpflichtungen noch deutlich höher als die Verschuldung ausfallen und die Fehlbetragsuhr in diesem Jahr fast zehnmal so schnell läuft wie die Schuldenuhr.
Aus Sicht des hessischen Steuerzahlerbunds sei es vorbildlich, dass Hessen – anders als die anderen Flächenländer – die tatsächliche Lage der Landesfinanzen derart transparent darstelle, so Papendick. „Eine nachhaltige Finanzpolitik ist erst erreicht, wenn auch die Fehlbetragsuhr gestoppt wird. Die Neuverschuldung zu beenden und somit die Schuldenuhr anzuhalten ist zwar ein wichtiger, aber nur ein erster Schritt dorthin" so Papendick abschließend.
Quelle Text: Bund der Steuerzahler Hessen e.V.