[Deutschland - Internetwelt] Für bekennende Tatort- und Krimifans ist „Profiling“ das  moderne und zielführende Instrument, um Bösewichte aufzuspüren und  Unholde ihrer Schandtaten zu überführen. Aber Profile werden auch  anderswo erstellt und gezielt und profitabel eingesetzt. Wir kennen es  alle zur Genüge: die Websuche nach einem traumhaften Urlaubsziel führt  unweigerlich dazu, dass uns fortan bei jedem erneuten Besuch im Netz  Werbeanzeigen für Strand- oder Städtereisen verfolgen, auch wenn der  Urlaub verflogen und nur noch Erinnerung ist.
Wir leben längst  in einer Datengesellschaft, in der Plattformbetreiber Daten über ihre  Kundinnen und Kunden sammeln und daraus Nutzerprofile für ihre  Geschäftsmodelle erstellen. Diese Auswertungen unserer Bewegungen im  WorldWideWeb entstehen durch das Profiling der Plattformbetreiber.  Werbung ist damit individualisierter geworden und längst eine besondere  Form des Direktmarketings, um Kauf- und Meinungsbeeinflussung zu  erreichen. Damit können neue Werbeformen gefunden werden, die die  Kundinnen und Kunden individuell und persönlich ansprechen.
In  welchem Rechtsrahmen bewegt sich diese schöne neue Informations- und  Verführungswelt? Wie steht es um den Datenschutz der digitalen  Fingerabdrücke, die jeder Einzelne täglich hinterlässt? Wie könnte ein  künftiger nationaler wie europäischer Rechtsrahmen eine Form finden, mit  der die wirtschaftlichen Interessen der Unternehmen mit den  Schutzrechten der Bürgerinnen und Bürger in Einklang gebracht sind? Wie  sieht die Position der Landesmedienanstalten aus? Wie sieht die aktuelle  Rechtslage aus unter Berücksichtigung der Regelungen im  Rundfunkstaatsvertrag und Telemediengesetz sowie der europäischen  Audiovisuellen-Mediendienste Richtlinie (AVMD) und der am 25. Mai 2018  europaweit in Kraft tretende EU-Datenschutz-Grundordnung (EU-DSGVO)?
Diese  sehr aktuellen Anliegen waren Thema des LMK-MedienBuffets  „Personalisierte Werbung und Datenschutz bei Plattformbetreibern“, das im März vor interessiertem Fachpublikum als Veranstaltung des  Ausschusses „Medienkonvergenz und Digitaler Wandel“ in der  Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK) in Ludwigshafen  stattfand.
Professor Dr. Dieter Kugelmann, Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Rheinland-Pfalz, und Herr Dr. Jörg Ukrow, stellvertretender Direktor der Landesmedienanstalt Saarland (LMS) und geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Instituts für Europäisches Medienrecht (EMR), hielten die Keynotes und schafften die fachlichen Grundlagen für eine angeregte Diskussion.
Quelle: LMK, 05.03.2018



 

















180.jpg)










