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Neue hessische Jagdverordnung in Kraft getreten

Nilgänse - hierzulande bei uns nicht gern gesehen (c) HESSENMAGAZIN.de[Hessen] Wesentliche Neuerungen der Verordnung: Änderungen bei den Jagdzeiten für bestimmte Wildtierarten, eine Anhebung der Niveaus der der Jägerprüfung, um Tierleid bei der Jagd zu vermeiden und neue Vorgaben zur Wildtierfütterung. „Die Jagdzeiten sind an die Wildbiologie der jeweiligen Arten angepasst worden. Arten, deren Vorkommen rückläufig ist, werden künftig besser geschützt“, erklärte die Ministerin.

Ganzjährige Schonzeit für Türkentaube und Möwenarten

Für die bestandsbedrohte Türkentaube sowie die fünf in Hessen vorkommenden Möwenarten:  Lach-, Sturm-, Silber-, Mantel- und Heringsmöwe wird eine ganzjährige Schonzeit eingeführt. „Mit der ganzjährigen Schonzeit schützen wir diese bedrohten Vogelarten und damit die Artenvielfalt in Hessen“, betonte die Ministerin.

Bejagung abhängig vom Bestand

Feldhase und Stockenten werden weiterhin, nur so bejagt, dass sich die Bejagung im Rahmen des Zuwachses bewegt und auch nur, wenn es auch genügend Tiere gibt. Damit die Jägerinnen und Jäger die Bestandssituation gut einschätzen können, wird weiterhin auf das bewährte Niederwildmonitoring zurückgegriffen.

Mehr Schutz für das Rebhuhn

Das Rebhuhn, dessen Bestandssituation in den letzten Jahrzehnten europa- und deutschlandweit stark rückläufig ist, ist künftig geschützt, wenn nicht eine Mindestdichte von 3,0 Revierpaaren pro 100 ha und ein Zuwachs von mindestens 250 Prozent erreicht wird. Außerdem muss die Bejagung künftig der unteren Jagdbehörde angezeigt werden. Diese Änderung orientiert sich an den Schwellenwerten des bereits etablierten Monitoringverfahrens.

Intensives Monitoring

Das Umweltministerium beabsichtigt auch zukünftig, die Entwicklung der Wildtiere intensiv zu beobachten, damit bedrohte Arten effektiv geschützt werden können. Gemeinsam mit den hessischen Jägerinnen und Jägern und der Unterstützung der Wissenschaft, insbesondere durch die Wildbiologische Forschungsstelle, soll dieses Ziel in den kommenden Jahren weiter umsetzt werden.

Bejagung invasiver Arten unterstützen

Die Nilgans darf nun bereits ab August bejagt werden, die alte Verordnung sah einen Jagdzeitenbeginn zum 1. September vor. Damit soll die intensivere Bejagung dieser invasiven Art unterstützt werden.

Anpassungen bei der Ausbildung und Prüfung

Die Überarbeitung der Jagdverordnung wurde zudem dazu genutzt, die Ausbildung und Prüfung für die Jagd und Falknerei anzupassen und Fachlichkeit und Tierschutz zu stärken. „Die Anforderungen an die Prüflinge sind gestiegen, um Tierleid bei der Jagd zu vermeiden und sicherzustellen, dass sowohl stehendes als auch flüchtiges Wild zielsicher getroffen wird“, erklärte die Ministerin zu der Anhebung der Anforderungen an die Schießprüfung.

Durch angepasste Fütterung Schäden im Wald und in der Landwirtschaft vermeiden

Gleichzeitig berücksichtigt die Jagdverordnung, dass insbesondere die Schalenwildbestände in den letzten Jahren angestiegen sind und dadurch Schäden im Wald oder auf landwirtschaftlichen Flächen entstehen. „Das Schalenwild findet unter anderem auch durch die Veränderungen aufgrund des Klimawandels das ganze Jahr über ausreichend Futter. Aus diesem Grund haben wir in der Verordnung auch die Regelungen zur Fütterung von Wild angepasst“, erklärte die Ministerin.

Link zur Jagdverordnung: https://umwelt.hessen.de/sites/umwelt.hessen.de/files/2022-10/hessische_jagdverordnung.pdf

Quelle: Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz,Landwirtschaft und Verbraucherschutz


NABU-Kommentar zur neuen Hessischen Jagdverordnung:

Der Landesvorsitzende nimmt Stellung zu neuen Hessischen Jagverordnung: „Der NABU Hessen freut sich, dass Türkentaube und Möwen in Hessen nun ganzjährig geschont werden. Beim Schutz des Rebhuhns hätten wir uns das gleiche gewünscht. Hier ist die Landesregierung zu kurz gesprungen“, erklärt Gerhard Eppler.

 

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