[Europa] Im Rahmen der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) übermitteln die Mitgliedstaaten regelmäßig an die EU-Kommission einen Bericht, in dem die Erhaltungszustände der in den Anhängen der Richtlinie gelisteten Lebensraumtypen und Arten bewertet werden. Die Bewertungen beziehen sich auf die drei in Deutschland vorkommenden biogeografischen Regionen atlantisch, kontinental und alpin. Für die atlantische Region Deutschland wird für den Wolf erstmals ein „günstiger“ Erhaltungszustand gemeldet. Für die kontinentale Region erfolgt hilfsweise die Einstufung „unbekannt“. Eine abschließende Bewertung soll nach Überarbeitung der Bewertungsgrundlagen im Herbst 2025 vorgelegt werden. In der alpinen Region wird der Wolf nicht bewertet und nicht im FFH-Bericht aufgeführt.
Es ist vorgesehen, künftig von der Möglichkeit einer auch jährlichen Aktualisierung der Bewertung – wie von der EU-Kommission eingeräumt – Gebrauch zu machen. Zudem werden die nationalen Regelungen im Bundesjagd- und Bundesnaturschutzgesetz entsprechend angepasst. Dies betrifft insbesondere die rechtlichen Grundlagen für die rechtssichere und zeitnahe "Entnahme" von Problemwölfen.
Deutschland hat seinen Bericht zum Erhaltungszustand EU-weit geschützter Arten und Lebensräume jetzt fristgemäß zum 31. Juli 2025 an die Europäische Kommission übermittelt. Der Bericht umfasst die Entwicklung der Jahre 2019 bis 2024. Enthalten ist auch die Bewertung des Erhaltungszustandes des Wolf.
Bundesumweltminister Carsten Schneider: „Die Daten aus Deutschland zeigen, dass der Wolf in einigen Teilen des Landes wieder verbreitet ist – so können wir auch erstmals für die atlantische biogeografische Region einen günstigen Erhaltungszustand melden. Der Bund wird die Länder im Rahmen einer Bund-Länder-AG unterstützen, um zu einer angepassten Methodik zur Bewertung des Erhaltungszustands zu kommen. So können wir besser abbilden, wie es regional unterschiedlich um den Wolf bestellt ist. Der jetzt eingeschlagene Weg kann dazu beitragen, dass den Interessen sowohl des Naturschutzes als auch der Tierhalter entsprochen werden kann.“
Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer: „Im nächsten Schritt stimmen wir die Änderung des Bundesjagdgesetzes ab. Ich will den Schutz der Weidetiere verbessern –auf dieses zentrale Vorhaben hat sich die Bundesregierung im Koalitionsvertrag verständigt, hierzu soll auch der Herdenschutz gestärkt werden.“
Quelle Text: Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)
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