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Frankfurt verbietet den Verkauf von Lachgas an Kinder und Jugendliche

Frankfurter Römerberg - Symbolbild (c) visitfrankfurt / Isabela Pacini[Frankfurt] Die Partydroge Lachgas darf in Frankfurt nicht mehr an Kinder und Jugendliche verkauft werden. Das hat die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am Donnerstag, 8. Mai 2025, beschlossen und ist damit der Empfehlung des Magistrats gefolgt. Die neue Regelung gilt ab sofort, dafür hat die Stadt ihre Gefahrenabwehrverordnung geändert.

Ordnungs- und Sicherheitsdezernentin Annette Rinn sagt: „Die Gefahren von Lachgas sind real und müssen ernst genommen werden. Diese Verordnung ist ein wichtiger Schritt, um den Zugang zu dieser Substanz für Minderjährige zu verhindern und sie vor gesundheitlichen Risiken zu schützen.“

Oberbürgermeister Mike Josef sagt: „Mit dieser neuen Verordnung reagieren wir auf den steigenden Konsum und die damit verbundenen Risiken für Minderjährige. Ich danke unserem Ordnungsamt für die schnelle Umsetzung. Das zeigt, dass Recht und Ordnung in unserer Stadt oberste Priorität haben und wir diese auch durchsetzen. Was wir wirklich brauchen, ist ein bundesweites Verbot, vor allem für den Konsum. Andere europäische Länder sind hier schon weiter, daran sollten wir uns orientieren.“

Wegen seiner industriellen Nutzung fällt Lachgas bislang weder unter das Betäubungs- noch unter das Arzneimittelgesetz und ist in Deutschland frei erhältlich. Laut dem Jahresbericht Drogentrends 2022 hat bereits jeder sechste Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren in Frankfurt Lachgas konsumiert, Tendenz steigend. Der Konsum birgt erhebliche gesundheitliche Risiken, darunter Bewusstlosigkeit, Herz-Kreislauf-Versagen, Atemnot und neurologische Schäden. Daneben gibt es auch immer wieder lebensbedrohliche oder sogar tödliche Folgen des Lachgaskonsums. Gerade für Minderjährige stellt der Konsum eine besonders hohe Gefahr dar, da ihre körperliche und geistige Entwicklung noch nicht vollständig abgeschlossen ist.

Die neue Verordnung umfasst sowohl den direkten Verkauf als auch die Weitergabe – etwa in Luftballons oder anderen Behältnissen. Automatenbetreiber sind zudem verpflichtet, sicherzustellen, dass Lachgas nicht an Minderjährige abgegeben wird. Bereits im Sommer vergangenen Jahres hatte die Stadt Frankfurt ein Präventionskonzept gegen den steigenden Lachgaskonsum bei Jugendlichen vorgestellt. Mit der neuen Verordnung setzt sie ihren Kurs zur Bekämpfung des Missbrauchs dieser Partydroge konsequent fort.

Quelle Text: Stadt Frankfurt


KLICK für mehr: www.zdf.de/nachrichten/ratgeber/gesundheit/lachgas-droge-deutschland-grossbritannien-100.html

 

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