[Deutschland] Die Anklage wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung nach § 129 StGB gegen fünf ehemalige Aktivist*innen der ehemaligen „Letzten Generation“ kritisiert Scientists for Future (S4F), ein überparteilicher und überinstitutioneller Zusammenschluss von Wissenschaftler*innen, als gefährlichen Präzedenzfall gegen friedlichen Klimaaktivismus.
Die 149-seitige Anklageschrift der Generalstaatsanwaltschaft München gegen fünf ehemalige Aktivist*innen der „Letzten Generation“ wirft gewichtige Fragen zur Fairness unserer Rechtsordnung und zur Zulässigkeit zivilgesellschaftlichen Ungehorsams auf.
Mit der Anklage nach § 129 StGB hat die Staatsanwaltschaft erstmals friedlichen Klimaaktivist*innen den Tatbestand einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen. Die Scientists for Future Frankfurt (Main) sehen in der aktuellen Anklage einen gefährlichen Präzedenzfall: Eine ungleiche Behandlung von Protestformen und eine mögliche politische Instrumentalisierung des Strafrechts.
§ 129 StGB verlangt nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht nur das Ziel oder die Planung von schweren Straftaten, sondern eine erhebliche Gefährdung der öffentlichen Sicherheit. Bei Sitz- und Klebeaktionen, wie sie die „Letzte Generation“ praktizierte, sind beide Voraussetzungen nicht erfüllt.
„Die Einordnung von friedlichem zivilen Ungehorsam als Terrorakt unterminiert das Vertrauen in den Rechtsstaat und lenkt von der eigentlichen Klimakrise ab“, so Niklas Götz, Regionalgruppenvorsitzender der Scientists for Future Frankfurt (Main).
Im Kontrast dazu stehen unbeanstandete Bauernblockaden in Thüringen und Gewerkschaftsstreiks, die massiv in öffentliche Infrastrukturen eingreifen – ohne den Vorwurf der Kriminalität.
Die Unverhältnismäßigkeit der Reaktion auf die Klimaproteste ist symptomatisch für ein Verschärfung der Diskussionskultur der Gesellschaft, welche vor Eskalation nicht zurückschreckt. Auch der Entzug der Freizügigkeit für protestierende Studierende aus dem EU-Ausland in Berlin erinnert fatal an US-SEVIS-Entscheidungen, bei denen hunderte internationale Studierende, unter anderem aufgrund ihrer politischen Überzeugungen, ohne ordentliche Anhörung ausgewiesen wurden.
Ein weiterer kritischer Punkt ist die mediale Berichterstattung: Klimaaktivist*innen werden teils als Extremist*innen diffamiert, während ähnliche Aktionen von Branchenverbänden differenziert und teils sogar sympathisch dargestellt werden.
Parallel initiierte parlamentarische Anfragen, die NGOs wie Greenpeace oder CORRECTIV als "Schattenstrukturen" brandmarken, verstärken den Eindruck politischer Einflussnahme und rufen Erinnerungen an Einschränkungen der Zivilgesellschaft in autoritären Staaten wach.
Die CIVICUS-Menschenrechtsanalyse führte Deutschland bereits 2023 von „frei“ auf „eingeschränkt“ herab – ein Alarmsignal für eine wachsende Einschränkung des Demonstrationsrechts und kritischer Stimmen.
In einer lebendigen Demokratie gehört ziviler Ungehorsam zum legitimen Instrumentarium des gesellschaftlichen Diskurses. Die Scientists for Future Frankfurt (Main) fordern daher eine unabhängige juristische Bewertung der Anklage sowie eine klare Bekräftigung, dass Wissenschafts‑ und Meinungsfreiheit auch in politisch kontroversen Zeiten uneingeschränkt gelten.
Den vollständigen Text des Statements findet man unter https://ffm.scientists4future.org/scientists-for-future-frankfurt-kritisiert-die-unverhaeltnismaessige-kriminalisierung-von-klimaaktivismus/ <-KLICK
Quelle: Scientists for Future Frankfurt (Main) e.V. - Whois <-KLICK
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Pressemeldung der Letzten Generation:
https://letztegeneration.org/pm/anklage-als-kriminelle-vereinigung-generalstaatsanwaltschaft-muenchen-gegen-die-letzte-generation/