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Home News Ticker Recht & Unrecht Herabwürdigendes und schamloses Fotografieren muss geahndet werden

Herabwürdigendes und schamloses Fotografieren muss geahndet werden

Beim Fotografieren: Persönlichkeitsrechte beachten (c) HESSENMAGAZIN.de[Deutschland] Der Deutsche Bundestag hat Anfang Juli 2020 das Gesetz für einen besseren Persönlichkeitsschutz bei Bildaufnahmen beschlossen. Beim Upskirting und dem Anfertigen von Gafferfotos sollen Strafbarkeitslücken geschlossen werden. Beide Gesetzesanträge waren zuvor von Hessen im Bundesrat unterstützt worden. Dazu erklärt Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann: „Ich bin dem Bundestag dankbar, dass er die Strafbarkeitslücken in diesem wichtigen Bereich geschlossen hat. Nachdem Hessen im vergangenen Jahr einen Gesetzesantrag hierzu im Bundesrat unterstützt hatte, hat die Bundesregierung diese Themen aufgegriffen, leicht modifiziert und als eigener Gesetzentwurf ausgegeben. Dieser wurde nunmehr beschlossen“.

Eva Kühne-Hörmann weiter: „Das Gesetz schließt zwei Strafbarkeitslücken, auf die der Bundesrat bereits deutlich durch eigene Initiativen hingewiesen hat:

  • Es strafbar anderen Menschen unter den Rock zu fotografieren (Upskirting),
  • Gaffer, die Fotos machen, werden härter bestraft.“

Eva Kühne-Hörmann: „In einer technisierten Welt ist keine professionelle Ausrüstung nötig, um Bildaufnahmen fertigen zu können. Ein Smartphone fällt heutzutage nicht auf. Schnell und bequem ist ein Foto gemacht – ohne dass die fotografierte Person dies möchte. Bei all diesen technischen Möglichkeiten müssen wir die Rechte der abgebildeten Personen schützen. Vom ‚Upskirting‘, dem heimlichen Fotografieren unter den Rock, sind vor allem Frauen und Mädchen betroffen. Auch wenn das Foto schnell gemacht ist: Für die Betroffenen handelt es sich nicht um eine Kleinigkeit, sondern um ein äußerst herabwürdigendes Verhalten. Dies gilt in einer vernetzten Welt umso mehr. Bereits die bloße Anfertigung der Aufnahme ist für das Tatopfer demütigend. Hinzu kommt die Möglichkeit für den Täter, mit einem weiteren ‚Klick‘ das Bild einer breiten Öffentlichkeit im Internet zugänglich zu machen. Zur Scham des Tatopfers kommt die Angst vor Bloßstellung.“

„Wer sich frei in der Öffentlichkeit bewegt, muss nicht hinnehmen, dass intime Bildaufnahmen gefertigt werden. Betroffene Frauen und Mädchen müssen nicht hinnehmen, dass intime Fotos auf dem Smartphone eines womöglich unbekannten Dritten gespeichert sind“, so Eva Kühne-Hörmann.

„Aber auch das Anfertigen und die Verbreitung von sogenannten ‚Gafferfotos‘ hat keinen Platz in unserer Gesellschaft. Welch eine Schamlosigkeit einige Mitmenschen für ein paar ‚Likes‘ in den sozialen Medien an den Tag legen ist unfassbar. Da werden Menschen in schlimmsten Situationen, insbesondere nach Unfällen, fotografiert und so in ihren Persönlichkeitsrechten massiv verletzt. Oft sind es Schaulustige, die Rettungskräften und Polizei bei Unglücksfällen behindern. Es ist richtig, dass nicht nur das Herstellen, sondern auch das Übertragen solcher Bilder künftig strafbar sein soll. Denn dieses Verhalten trägt zur Verrohung und zur Abstumpfung in unserer Gesellschaft bei. Jeder ‚Klick‘ und jedes Sichtbarwerden auf solchen Bildern und Filmen im Netz sind schmerzende Nadelstiche für die Betroffenen, die sich nur selten gegen eine Verbreitung der Bilder wehren können“, führte Eva Kühne-Hörmann weiter aus.

Quelle Text: Hessisches Ministerium der Justiz, 3. Juli 2020

Der Deutsche Bundestag hat gestern das Gesetz für einen besseren Persönlichkeitsschutz bei Bildaufnahmen beschlossen. Beim Upskirting und dem Anfertigen von „Gafferfotos“ sollen Strafbarkeitslücken geschlossen werden. Beide Gesetzesanträge waren zuvor von Hessen im Bundesrat unterstützt worden.

Dazu erklärt Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann: „Ich bin dem Bundestag dankbar, dass er die Strafbarkeitslücken in diesem wichtigen Bereich geschlossen hat. Nachdem Hessen im vergangenen Jahr einen Gesetzesantrag hierzu im Bundesrat unterstützt hatte, hat die Bundesregierung diese Themen aufgegriffen, leicht modifiziert und als eigener Gesetzentwurf ausgegeben. Dieser wurde nunmehr beschlossen“.

Eva Kühne-Hörmann weiter: „Das Gesetz schließt zwei Strafbarkeitslücken, auf die der Bundesrat bereits deutlich durch eigene Initiativen hingewiesen hat:

  • Endlich ist es strafbar anderen Menschen unter den Rock zu fotografieren;
  • endlich werden Gaffer, die auch noch Fotos machen, härter bestraft.“

Eva Kühne-Hörmann: „In einer technisierten Welt ist keine professionelle Ausrüstung nötig, um Bildaufnahmen fertigen zu können. Ein Smartphone fällt heutzutage nicht auf. Schnell und bequem ist ein Foto gemacht – ohne dass die fotografierte Person dies möchte. Bei all diesen technischen Möglichkeiten müssen wir die Rechte der abgebildeten Personen schützen. Vom ‚Upskirting‘, dem heimlichen Fotografieren unter den Rock, sind vor allem Frauen und Mädchen betroffen. Auch wenn das Foto schnell gemacht ist: Für die Betroffenen handelt es sich nicht um eine Kleinigkeit, sondern um ein äußerst herabwürdigendes Verhalten. Dies gilt in einer vernetzten Welt umso mehr. Bereits die bloße Anfertigung der Aufnahme ist für das Tatopfer demütigend. Hinzu kommt die Möglichkeit für den Täter, mit einem weiteren ‚Klick‘ das Bild einer breiten Öffentlichkeit im Internet zugänglich zu machen. Zur Scham des Tatopfers kommt die Angst vor Bloßstellung.“

„Wer sich frei in der Öffentlichkeit bewegt, muss nicht hinnehmen, dass intime Bildaufnahmen gefertigt werden. Betroffene Frauen und Mädchen müssen nicht hinnehmen, dass intime Fotos auf dem Smartphone eines womöglich unbekannten Dritten gespeichert sind“, so Eva Kühne-Hörmann.

„Aber auch das Anfertigen und die Verbreitung von sogenannten ‚Gafferfotos‘ hat keinen Platz in unserer Gesellschaft. Welch eine Schamlosigkeit einige Mitmenschen für ein paar ‚Likes‘ in den sozialen Medien an den Tag legen ist unfassbar. Da werden Menschen in schlimmsten Situationen, insbesondere nach Unfällen, fotografiert und so in ihren Persönlichkeitsrechten massiv verletzt. Oft sind es Schaulustige, die Rettungskräften und Polizei bei Unglücksfällen behindern. Es ist richtig, dass nicht nur das Herstellen, sondern auch das Übertragen solcher Bilder künftig strafbar sein soll. Denn dieses Verhalten trägt zur Verrohung und zur Abstumpfung in unserer Gesellschaft bei. Jeder ‚Klick‘ und jedes Sichtbarwerden auf solchen Bildern und Filmen im Netz sind schmerzende Nadelstiche für die Betroffenen, die sich nur selten gegen eine Verbreitung der Bilder wehren können“, führte Eva Kühne-Hörmann weiter aus.

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Pressesprecher:
Herr Michael Achtert (kommissarisch)
Hessisches Ministerium der Justiz
 

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