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Wann haben Sie das letzte Mal dringend Gas gebraucht? - UPDATE II

Beispiel Notversorgung (c) HESSENMAGAZIN.de[Hessen] Falls Sie irgendwo im Outback ein kleines Wochenendhaus Ihr Eigen nennen und sich dort autark mit Energie versorgen, kann dieser lange Schnee‑ und Eiswinter zur Belastungsprobe werden. Besonders dann, wenn Sie beim falschen Lieferanten gelandet sind: Wer sein flüssiges Heizgas nur gegen Vorkasse herausgibt, lässt Kundinnen und Kunden im Zweifel schlicht hängen. Wann die Spedition das als „Gefahrgut“ deklarierte Gas überhaupt liefert, hängt dann allein von der Befahrbarkeit des Zuwegs ab.

Mag sein, dass die Zahlungsmoral mancher Kunden nachgelassen hat. Doch eine Notversorgung, wie sie in solchen Situationen nötig wäre, müsste trotzdem möglich sein – zumindest als Überbrückung, bis reguläre Lieferungen wieder möglich sind. Alles andere wirkt weniger wie Vorsicht, sondern eher wie ein Abschieben von Verantwortung.

Selbst der Hinweis, dass die Hütte einfrieren könnte, ignoriert der spezielle Lieferant. Stattdessen landet eine Rechnung in Ihrem Postfach über mehr als 300 Euro für einen erfolglosen Zustellversuch inklusive Mindermengenzuschlag...

Hat was! Für die Berechnung der „Fehlfahrt“ fehlt jedoch die rechtliche Grundlage: Ein Liefertermin wurde weder angekündigt, noch wäre er möglich gewesen. Es war alles zugeschneit. In der Hessenschau vom 30.01.2026 wurde berichtet, dass die Schneemassen in Hessen sogar das Skifahren in diesen Tagen im Flachland ermöglichten. Es gab erhebliche Neuschneemengen, besonders in den Mittelgebirgen wie Vogelsberg oder Rhön, wo teilweise über 20 cm Schnee fielen. Auch in den Niederungen war der Boden oft schneebedeckt. Es herrschte Dauerfrost und es gab Schneeverwehungen...


UPDATE am 24. Februar 2026

Wenn Sie glauben, so ein Vorgehen wäre nicht zu toppen, lassen Sie sich eines Besseren belehren

Nachdem bei der Lieferfirma ein nachhaltiges "Schweigen im Walde" ausgebrochen war, hakten die Betroffenen sofort nach der Wetterbesserung am 23.02.2026 um ca. 10 Uhr erneut bei der Lieferfirma plus der Spedition nach:

"Zu unserer Bestellung die bereits vollständig bezahlt wurde, liegt trotz des erheblichen Zeitablaufs weder eine Lieferung noch eine Rückmeldung vor. Darüber hinaus wurde uns eine Notversorgung verweigert, obwohl diese in der aktuellen Situation zwingend erforderlich gewesen wäre. Wir fordern Sie hiermit letztmalig auf, die vertraglich geschuldete Lieferung unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 26.02.2026, zu erbringen.
Sollte die Frist ohne Erfüllung verstreichen, haben Sie den Kaufpreis zu erstatten, wenn wir vom Kaufvertrag zurücktreten. Gleichzeitig machen wir Schadensersatzansprüche gegen Sie geltend, insbesondere für Mehrkosten einer notwendigen Ersatzbeschaffung sowie für Nachteile, die durch die verweigerte Notversorgung entstanden sind.
Aufgrund der bisherigen Erfahrungen mit Ihrer Firma werden wir zudem keine Empfehlung an den nachfolgenden Platznutzer aussprechen. Außerdem werden wir den Vorgang an die Verbraucherzentrale sowie die Schlichtungsstelle Energie weiterleiten."

Ankündigung der Lieferung per Mai (c) HESSENMAGAZIN.de

Kurz vor 14 Uhr kündigte die Spedition die Lieferung für den folgenden Tag per E‑Mail an.

Nach der ersten Erleichterung folgte jedoch am nächsten Morgen – bereits vor dem angekündigten Zeitfenster – eine weitere Mail: Der Auftrag „Bestellung“ könne am 24.02.2026 nicht erfolgreich durchgeführt werden.

Die telefonische Rückfrage ergab zunächst, man wisse nichts Genaues; der Fahrer könne krank sein oder das Fahrzeug defekt. Nach einigen Minuten Wartezeit hieß es dann, die Lieferung erfolge nun doch gegen Mittag, verbunden mit einer telefonischen Ankündigung eine Stunde vorher.

Doch auch diese Zusage löste sich kurz vor 11 Uhr in Luft auf: Eine weitere Mail teilte erneut mit, dass der Auftrag nicht erfolgreich durchgeführt werden könne.

Bei der telefonischen Nachfrage wurden die Betroffenen unwirsch darauf verwiesen, sich an die Lieferfirma zu wenden – allerdings ohne Nennung eines konkreten Ansprechpartners. Nach 20 Minuten Warteschleife an der Zentralnummer wurde dann lediglich mitgeteilt, das Anliegen werde weitergeleitet; ein Rückruf könne nicht zeitnah zugesichert werden, da man sich in der „Hauptsaison“ befinde.

Und nun der eigentliche Klops: Komplettstorno

Statt eines Rückrufs traf kurze Zeit später eine Mail des Forderungsmanagements der Lieferfirma ein. Darin wurde informiert, dass zwischen den Parteien kein gültiger Vertrag bestehe und die Bestellung daher weder angenommen noch ausgeführt werde. Zudem wurde die umgehende Rückführung des Behälters gefordert und darum gebeten, künftig von weiteren Anfragen oder Bestellungen abzusehen.

Ein unmittelbar darauf geführtes Telefonat mit der Verfasserin des Schreibens ergab das karge Ergebnis, sie wisse nichts Genaues, könne auch keine Lösung anbieten, würde aber weiterleiten, dass das Vorgehen für die Kunden nicht nachvollziehbar ist, weil die Flüssiggasbestellung vollständig bezahlt und schriftlich bestätigt wurde!

Die Betroffenen (Opfer?) haben sich nicht ins Bockhorn jagen lassen und haben sich gewehrt mit einer Mail an alle erreichbaren Adressen, darin die Sachlage noch einmal verdeutlicht, um daran zu erinnern, dass eine operative Zusage sowie ein wirksam angenommener Auftrag vorliegen!

Das war ein Weckruf. Plötzlich kamen eine neue Autragsbestätigung und die Ankündigung der Lieferung für den nächsten Tag... und zwar an alle Mailadressen der Betroffenen: WOW.

Fazit: Das bestellte Gas wurde tatsächlich am 27.02.2026 geliefert!

Falls Ihr Blutdruck etwas niedrig ist, können Sie bei uns nach diesem Lieferanten erkundigen und zu ihm wechseln ;-)))

Quelle: Brigitta Möllermann, HESSENMAGAZIN.de

 

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