[Deutschland] Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) zieht Bilanz zum ersten Jahr der EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur. Der Zustand vieler Lebensräume in Deutschland ist alarmierend – über 70 % sind in schlechtem Zustand. Moore, Wälder und Flüsse brauchen dringend Revitalisierung. Um die Umsetzung in Gang zu bringen, schlägt der BUND die Einrichtung von Renaturierungsräten vor. Diese sollen auf Landesebene Akteur:innen aus Verwaltung, Wissenschaft, Landnutzung und Zivilgesellschaft zusammenbringen, um Maßnahmen zu beraten, Konflikte frühzeitig zu lösen und die öffentliche Akzeptanz zu fördern.
BUND-Vorsitzender Olaf Bandt: „Das Gesetz ist ein Rettungsanker für die Natur. Doch Fortschritte sind kaum sichtbar. Die Bundesregierung muss jetzt handeln und gemeinsam mit den Ländern einen ambitionierten Wiederherstellungsplan vorlegen.“
Andere EU-Staaten wie Schweden und die Niederlande zeigen, wie partizipative Prozesse erfolgreich zur Wiederherstellung von Lebensräumen beitragen können. Der BUND fordert Transparenz, Beteiligung und klare Beiträge der Bundesländer – für gesunde Ökosysteme und den Erhalt unserer Lebensgrundlagen.
Gut zu wissen: EU-Verordnung oder Gesetz?
Vor einem Jahr trat das "Nature Restoration Law" in Kraft – eine EU-Verordnung, die alle Mitgliedstaaten verpflichtet, geschädigte Lebensräume wie Moore, Wälder und Flüsse wiederherzustellen. Auch Hessen ist betroffen. Diese Verordnung ist kein Vorschlag, sondern bindendes Recht, das sofort und direkt in allen EU-Ländern gilt – ohne dass es erst in nationale Gesetze übersetzt werden muss. Anders als bei EU-Richtlinien, die Spielraum lassen, schreibt eine Verordnung klare Ziele und Fristen vor.
Für Deutschland heißt das: Bund und Länder müssen handeln. Bis 2030 sollen mindestens 20 % der Land- und Meeresflächen renaturiert werden. Hessen muss also seinen Teil beitragen – etwa durch Wiedervernässung von Mooren, naturnahe Waldbewirtschaftung oder die Renaturierung von Flüssen.
Der BUND fordert deshalb auch in Hessen: Runde Tische mit Vertreter:innen aus Verwaltung, Landwirtschaft, Naturschutz und Wissenschaft, um gemeinsam Lösungen zu entwickeln.
Die Natur braucht nicht nur Schutz – sie braucht Wiederherstellung. Und das ist jetzt Gesetz. Europaweit
Die EU-Wiederherstellungsverordnung (Nature Restoration Law) ist seit 2024 in Kraft und verpflichtet alle EU-Mitgliedstaaten, geschädigte Ökosysteme wiederherzustellen. Ziel ist es, den dramatischen Verlust an Biodiversität zu stoppen und die Widerstandsfähigkeit der Natur gegenüber Klimawandel und Umweltbelastungen zu stärken. Die Verordnung ist ein zentraler Bestandteil der EU-Biodiversitätsstrategie und gilt unmittelbar und verbindlich in allen EU-Staaten – auch in Deutschland und Hessen.
- Bis 2030 sollen mindestens 20 % der Land- und Meeresflächen renaturiert werden, bis 2050 alle sanierungsbedürftigen Ökosysteme.
- Betroffene Lebensräume: Moore, Wälder, Flüsse, Meere, städtisches Grün u.v.m.
- Pflichten der Mitgliedstaaten: Erstellung nationaler Wiederherstellungspläne mit konkreten Maßnahmen.
- Monitoring und Beteiligung: Fortschritte müssen gemessen und öffentlich kommuniziert werden.
EU-Website: https://environment.ec.europa.eu/topics/nature-and-biodiversity/nature-restoration-regulation_en?prefLang=de
Quellen: BUND (Pressemeldung), KI-Chatbot (Recherche), Brigitta Möllermann (Zusammenstellung und Ergänzungen für HESSENMAGAZIN.de)