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Novelle des Baugesetzbuches: Das sind so Dinger...

Baumaschine mit dem bezeichnenden Namen 'Wilde Hilde' (c) HESSENMAGAZIN.deVon denen weiß man / frau nichts, bis die Deutsche Umwelthilfe (DUH) einen Aufschrei loslässt:

„Bundesregierung treibt mit ihrem Neubau-Wahn Flächenfraß und Naturzerstörung voran“

Berlin, 4.9.2024: Heute wurde im Bundeskabinett eine umfassende Novelle des Baugesetzbuches (BauGB) beschlossen, inklusive des umstrittenen „Bau-Turbo“-Paragrafen 246e. Trotz massiver Kritik wurde dessen Geltungsdauer sogar noch verlängert. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert das intransparente Vorgehen scharf und fordert, den Paragrafen umgehend zu streichen.

Hintergrund: Die BauGB-Novelle, insbesondere der neu eingeführte Paragraf 246e, soll den Wohnungsbau beschleunigen, indem er weitreichende Abweichungen von bestehenden Vorschriften ermöglicht. Der Bau-Turbo wird in gewissen Bereichen bis Ende 2027 gelten.

Barbara Metz, DUH-Bundesgeschäftsführerin, erläutert den Aufschrei so:

"Der heutige Kabinettsbeschluss zur Baugesetzbuch-Novelle macht fassungslos. In letzter Minute wurde auf Druck von Bauministerin Geywitz und Kanzler Scholz der umstrittene Bau-Turbo-Paragraf in die Beschlussvorlage gemogelt. Das ist ein Affront gegenüber dem breiten zivilgesellschaftlichen Bündnis, dessen monatelange massive Kritik einfach ignoriert wird. Die Bundesregierung gibt sich weiter ihrem Neubau-Wahn hin und nimmt dafür Flächenfraß und Naturzerstörung in Kauf. Noch dazu ist der Paragraf ungeeignet, um die Schaffung von bezahlbarem und lebenswertem Wohnraum zu garantieren. Gleichzeitig besteht die Gefahr, dass demokratische Beteiligungsprozesse eingeschränkt werden und Bodenspekulation zunimmt. Damit zementiert die Bundesregierung ihre kurzsichtige und umweltschädliche Bau-, Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik. Wir fordern alle Parlamentarierinnen und Parlamentarier auf, diese aus der Zeit gefallene Regelung abzulehnen.“


Wir wollen das verstehen und machen uns schlau

Jeder weiß, dass man in Deutschland nicht ohne Baugenehmigung ein Haus errichten kann. Auch dann nicht, wenn man es selbst bezahlt und es auf sein eigenes Grundstück stellt oder es vielleicht "nur" ein Tinyhouse ist oder Baracken, äh: Container, für Flüchtlingsunterkünfte sind.

Mit Vorschriften, Genehmigunsverfahren bei Bauämtern und geforderten Auflagen müssen wohl insgesamt rund 3.300 Normen beachtet werden plus die zusätzlichen Auflagen von Ländern und Kommunen. So stehen beachtliche 20.000 Bauvorschriften im Raum. Hinzu kommen mehr und mehr DIN-Normen für neu eingeführte Techniken.

"Reichte früher ein Maurermeister, um ein Haus zu bauen, muss man heute für Brandschutz, Schallschutz und Energiestandard Sachverständige beauftragen, um zu bestätigen, dass die Regeln eingehalten werden", beklagt eine Immobilienverwaltung in Berlin öffentlich die deutsche Regelwut im Baurecht. (Siehe: WGBG Wirtschaftsgenossenschaft - www.wgbg-hausverwaltung-berlin.de/deutsche-regelwut-im-baurecht/)

Doch in unruhigen Zeiten, wenn u. U. wegen eines plötzlich ausgebrochenen Krieges im Fast-Nachbarland geflohene Menschen ein Dach über dem Kopf brauchen, kann die Obrigkeit einen neuen Paragrafen im Baugesetzbuch einführen.

Der § 246e (BauGB) war als befristete Sonderregelung für den Wohnungsbau in den Bundesländern gedacht. Und zwar in Gebieten mit "angespannten" Wohnungsmarkt, eigentlich als sogenannter Bauturbo für temporäre Bauten.

Beim "Vereinfachen und Beschleunigen" bis 31. Dezember 2026 können so gewisse "Regelungen zur Erschließung der Grundstücke und Gebiete außer Kraft gesetzt" werden. Auch manche "umweltrechtlichen Prüfungen und Auflagen fallen weg" sowie einiges andere mehr, um Baulücken zu nutzen, Dachgeschosse auszubauen oder Dächer zu bebauen und brachliegende Flächen bzw. Gebäude in Wohnraum umwandeln zu können.

Das Maßnahmenpaket soll "zusätzlichen Investitionen in den Bau von bezahlbarem und klimagerechtem Wohnraum und zur wirtschaftlichen Stabilisierung der Bau- und Immobilienwirtschaft" dienen. (Guckstu: https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/Webs/BMWSB/DE/E-Gesetz-befristete-Sonderregelung-wohnungsbau.html)

So weit, so gut... gedacht und nun ist die Novelle beschlossen:
www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/Webs/BMWSB/DE/2024/09/baugb-novelle.html <-KLICK

Die Pressemitteilung des Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen dazu: HIER <-KLICK