Hinweiszettel am Wilhelmsbader Wald (c) HESSENMAGAZIN.de
[Hessens Natur] In Hanau wurde die Brut- und Setzzeit, in der Hunde auf Wiesen, Feldern und im Wald nicht frei laufen dürfen, auf die Zeit vom 1. März bis 30. Juni festgelegt. An anderen Orten gilt sogar schon seit 14 Tagen der Leinenzwang, um den Tiernachwuchs nicht zu gefährden.
Und bald tauchen auch die ersten Tierkinder aus diesem Jahr auf dem Wasser auf. Mehr dazu: HIER <-KLICK.
Rückendeckung für Verordnungen und Verbote bietet das Bundesnaturschutzgesetz: HIER <-KLICK.