... und (fast) keiner kriegt's mit
[Hessen] Der Bund der Steuerzahler (BdSt) Hessen verlangt vom Hessischen Landtag ein Ende der Heimlichtuerei bei den Fraktionszuschüssen. Jüngster Anlass für diese Forderung ist der im Haushaltsplanentwurf 2017 vorgesehene Anstieg der Jahresgrundbeträge pro Fraktion um 62.000 Euro auf dann insgesamt jeweils 502.200 Euro. „Gerade im sensiblen Bereich der Politikfinanzierung haben die Bürger Anspruch auf Transparenz. Da verwundert es doch sehr, dass sich die Landtagsfraktionen wieder einmal heimlich, still und leise einen kräftigen Zuschlag aus der Landeskasse gönnen“, kritisiert Joachim Papendick, Vorsitzender des BdSt Hessen.
In Hessen werden die Mittel für die Fraktionen nicht wie in einigen anderen Bundesländern im Fraktionsgesetz festgelegt, sondern im Rahmen der Haushaltsberatungen im Haushaltsplan eingestellt. Die Fraktionszuschüsse setzen sich aus einem Jahresgrundbetrag für jede Fraktion, einen Personalgrundbetrag, einem Jahresbetrag für jedes Fraktionsmitglied (Kopfbetrag) sowie gegebenenfalls einem Oppositionszuschlag zusammen. Während letztere im Vergleich zum Vorjahr unverändert bleiben, soll der Jahresgrundbetrag für jede Fraktion um über 14 Prozent angehoben werden. Damit würde sich die Gesamtsumme der Fraktionszuschüsse im Vergleich zum Vorjahr um 310.000 Euro auf über 8 Millionen Euro erhöhen.
Um mehr Transparenz bei der Finanzierung der Fraktionen zu gewährleisten, müsste nach Auffassung des BdSt Hessen das Fraktionsgesetz reformiert werden. „Da das Parlament in eigener Sache entscheidet, genügt es nicht, die Zuschüsse an die Fraktionen bloß im Haushaltsplan auszuweisen“, so Papendick. Die Öffentlichkeit habe ein Recht darauf, genauer darüber informiert zu werden. Dazu müsse das Parlament über die Höhe der Fraktionszuschüsse in einer gesetzlichen Regelung entscheiden und darin sämtliche Zuschüsse sowie Vergünstigungen eindeutig und vollständig ausweisen. „Der Hessische Landtag ist jetzt gefordert, transparentere Regelungen zu schaffen. Damit kann er einen wichtigen Beitrag gegen die allseits beklagte Politikverdrossenheit leisten“, erläutert Papendick abschließend.
Quelle Text: Bund der Steuerzahler Hessen e.V.

Protestschreiben - Aushang auf einem Elektromobil - Foto (c) HESSENMAGAZIN.de
Übrigens haben wir bei HESSENMAGAZIN.de uns auch schon einmal ähnliche Gedanken gemacht
Das Grundgehalt eines Bürgermeisters in einer kleinen Kommune richtet sich nach dem Bundesbesoldungsgesetz und pendelt sich zwischen 4.000 bis 5.500 Euro brutto im Monat ein (B1). In Hamburg oder Berlin gibt es für den gleichen Job rund 10.000 Euro (B11). Hinzu kommen für diese "Besoldeten" Zuschläge für ihre Kinder, eine Dienstaufwandsentschädigung für propere Bekleidung sowie die Bewirtung wichtiger Leute plus Fahrtkostenerstattungen.

Das Elektromobil, ein öffentlicher Bürgerprotest - Foto (c) HESSENMAGAZIN.de
Brücken zu schlagen zwischen den "Lagern" ist schwierig. Geld ist wohl "relativ" ;-)





















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