[Hessen und drumherum] Viele Banken und Sparkassen fordern derzeit von ihren Kundinnen und Kunden eine Zustimmung zu ihren neuen Bedingungen, weil sich ab 5. Oktober 2025 die rechtlichen Grundlagen im Zahlungsverkehr ändern. Denn ab 9. Oktober 2025 wird EU-weit der sogenannte IBAN-/Namensabgleich („Verification of Payee“) Pflicht. Dass heißt, bei jeder SEPA-Überweisung muss die Bank prüfen, ob der eingegebene Empfängername zur IBAN passt.
Das soll schützen vor Betrug (z. B. gefälschte Rechnungen) und dient der Vermeidung von Fehlüberweisungen. Außerdem müssen alle Banken Echtzeitüberweisungen anbieten.
Warum die Zustimmung (auch zu allem weiteren ;-( nötig ist: Nach aktueller Rechtsprechung dürfen Banken ihre AGB und Preis-/Leistungsverzeichnisse nicht mehr stillschweigend ohne aktive Zustimmung der Kunden ändern.
Ohne das können Banken die Geschäftsbeziehung kündigen, weil sie sonst keine einheitliche Vertragsgrundlage haben.
Kurz gesagt: Die Zustimmung ist keine „freiwillige Zusatzoption“, sondern notwendig, damit Konto und Überweisungen nach den neuen EU-Vorgaben weiter funktionieren. Doch Verbraucherschützer kritisieren diese Praxis, da es sich um eine gesetzliche Pflicht handelt, die auch ohne gesonderte Einwilligung gilt und halten die Kündigungsdrohungen für überzogen.
So weit so gut... oder schlecht
Viele Banken verschicken die Zustimmungsschreiben aber nicht allein, sondern packen gleich noch weitere Unterlagen dazu – und das verwirrt und wirkt auf viele Kundinnen und Kunden wie ein „Rundumschlag“.
Typisch beigelegte Dokumente:
- Neue AGB und Preis-/Leistungsverzeichnisse oft in voller Länge, auch wenn sich nur einzelne Passagen ändern.
- Informationsblätter zur Datenverarbeitung und zur Echtzeitüberweisung
- Manche Institute nutzen die Gelegenheit, um gleich Werbung für neue Kontomodelle, Karten oder Versicherungen beizulegen.
DANKE 
Besonders Sparkassen und Volksbanken bestehen auf einer expliziten Zustimmung. Private Großbanken (z. B. Deutsche Bank, Commerzbank) verzichten oft darauf und setzen die Änderungen direkt um.
Wichtig ist nur die Zustimmung zu den neuen Bedingungen für Überweisungen!
Quelle Zusammenstellung: Brigitta Möllermann, HESSENMAGAZIN.de





















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