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Home Outdoor, Führungen, Kultur & mehr Aktuelles Fördermittel für Phosphorrückgewinnung

Fördermittel für Phosphorrückgewinnung

Symbolischer Spatenstich © HMLU

[Schlitz] Mit einem symbolischen Spatenstich wurde in Schlitz ein wichtiger Meilenstein für den Umwelt- und Ressourcenschutz in Hessen gesetzt. Staatssekretär Michael Ruhl übergab einen Änderungsbescheid, mit dem die Landesförderung für das Demonstrationsvorhaben zur Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm auf dem Gelände des Klärwerks Schlitz um 222.750 Euro auf 3.147.750 Euro aufgestockt werden.

 

„Wir wollen, dass die hessische Wirtschaft ressourcenschonend und zukunftsfähig arbeiten kann. Das ist ein wichtiges Anliegen unseres Koalitionsvertrags – und daran arbeiten wir konsequent“, erklärte der Umweltstaatssekretär. „Phosphor ist ein essenzieller, aber begrenzter Rohstoff. Mit dem Projekt in Schlitz schaffen wir es, ihn aus Klärschlamm zurückzugewinnen und als Dünger in die regionale Landwirtschaft zurückzuführen. Das stärkt regionale Kreisläufe und schont globale Ressourcen“, würdigte Michael Ruhl das Vorhaben.

Pionierarbeit in Osthessen

„Der heutige Spatenstich ist das Ergebnis intensiver Vorarbeit – in Planung, Prüfung und Abstimmung. Jetzt ist der Weg frei für die Umsetzung. Schlitz hat im Verbund mit Nachbarkommunen Neuland betreten. Sie gehören damit zu den Vorreitern und setzen ein starkes Signal für Hessen und darüber hinaus“, lobte Staatssekretär Ruhl. Das Projekt in Schlitz ist eines von bislang zwei investiven Maßnahmen zum Aufbau der notwendigen Infrastruktur in Hessen. Das Umweltministerium unterstützt Demonstrationsvorhaben zur Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm und Klärschlammasche sowie Machbarkeitsstudien mit einem eigenen Förderprogramm. Daraus wurden bisher Zuwendungen in Höhe von insgesamt rund sieben Millionen Euro ausgesprochen.

Gut zu wissen

Seit dem Inkrafttreten der novellierten Klärschlammverordnung am 3. Oktober 2017 sind Kommunen zunehmend gefordert, ihre Entsorgungsstrategien umzustellen. Die landwirtschaftliche Verwertung von Klärschlamm wird sukzessive eingeschränkt, und ab 2029 gilt die Pflicht zur Rückgewinnung von Phosphor – sofern der Phosphorgehalt mindestens 20 g/kg Trockenmasse beträgt.

Das Hessische Umweltministerium unterstützt gezielt Demonstrationsvorhaben und Machbarkeitsstudien für regionale und interkommunale Lösungen. Insgesamt wurden bislang Fördermittel in Höhe von rund sieben Millionen Euro bewilligt.

Weitere Informationen unter: 
https://landwirtschaft.hessen.de/umwelt/nachhaltigkeit-und-ressourcenschutz/phosphorrueckgewinnung <-KLICK

Quelle: Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat

 

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