[Deutschland] Sparkassen kündigen lukrative alte Prämiensparverträge. Das ist oft rechtswidrig. Jetzt urteilte der BGH: Sparern steht zudem ein oft vierstelliger Zinsnachschlag zu. Die Stiftung Warentest erklärt unter www.test.de/sparvertraege die Rechtslage, gibt Tipps zum Thema Verjährung und zeigt, wie der Zinsnachschlag eingefordert werden kann.
Prämiensparverträge waren lange ein Sparkassen-Bestseller. Zusätzlich zum Zins erhält der Sparer eine jährliche Prämie, die mit der Laufzeit steigt. In Niedrigzinsphasen werden die Sparprämien für die Sparkassen jedoch zur Belastung. Sie kündigen deshalb die alten Prämiensparverträge. Doch das ist oft unzulässig.
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Quelle: Stiftung Warentest