Hessen steht zusammen: Soforthilfe für gestiegene Energiekosten

Freitag, den 22. Dezember 2023 um 08:13 Uhr News Ticker - Geld vom Staat
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Propangas zum Heizen - Symbolbild (c) HESSENMAGAZIN.de[Hessen] Im Rahmen der hessischen Vereinsförderung werden nichtrückzahlbare Energiekostenhilfen für Strom, Gas und Fernwärme sowie Heizöl, Pellets und Hackschnitzel gewährt. Zu diesem Zweck muss ein Antrag auf "Billigkeitsleistungen zur Begleichung der Energiemehrkosten" bis spätestens 31.05.2024 bei der zuständigen Stelle eingereicht werden - vorausgesetzt, alle zumutbaren eniergiesenkenden Maßnahmen sind bereits ergriffen worden, wie z. B. Absenkung der Heiztemperatur, Abstellen des Warmwassers und so weiter.

Unterstützung für gemeinnützige Vereine noch bis Mitte 2024 möglich

Mit dieser Unterstützungsleistung können die Mehrausgaben im Energiebereich, die die Vereine stark belastet haben, gemildert werden. Maßgebend sind die Mehraufwendungen gegenüber dem Jahr 2019, das als letztes Vor-Corona-Jahr als Basis für die Berechnung dient.

Der Antrag sollte beim richtigen Ressort gestellt werden. Zuständig für

Mehr dazu auf https://antrag.hessen.de/energie-vereinshilfe. Dort sind auch weitere Informationen und FAQs zur Energiekostenhilfe hinterlegt.

Gut zu wissen: Normalerweise ist die Energiekostenhilfe auf 5.000 Euro begrenzt. In Härtefällen können aber auch höhere Beträge bewilligt werden.

Das auch noch: Die ausschließlliche Verwendung zur Begleichung der Energiemehrkosten muss binnen vier Monaten erfolgen.

Quelle: Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz