10 Irrtümer über die Autoversicherung

Montag, den 12. Juli 2021 um 12:00 Uhr Gut zu wissen - Notiert !
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Stopp an der Ampel - Symbolbild (c) HESSENMAGAZIN.de[Deutschland] Die drei Arten von Autoversicherung: Haftpflicht, Teil- und Vollkasko decken nicht alle Fälle ab. Wer sich in falscher Sicherheit wiegt, muss unter Umständen draufzahlen. Die Zeitschrift Finanztest beschrieb in der März-Ausgabe 2021 insgesamt 10 Irrtümer über die Autoversicherung. Viele Autofahrer glauben zum Beispiel, dass Fahrer, die nicht im Vertrag stehen, nicht versichert seien. Doch auch sie sind bei Unfällen versichert. .

Eine Kollision mit Tieren ist hingegen in Kaskoverträgen nicht automatisch versichert. Das gilt meistens nur für Unfälle mit Haarwild wie Rehe, Hirsche oder Wildschweine. Ziegen, Hunde, Kühe oder Waschbären zählen nicht dazu. Damit Unfälle mit ihnen von der Versicherung abgedeckt sind, muss in den Bedingungen „alle Tiere“ stehen.

Auch der Irrglaube, dass jede Kfz-Haftpflichtversicherung ausreichend Schutz biete, ist weit verbreitet. Die gesetzliche Mindestdeckungssumme für Schäden, die ein Fahrer an fremden Gegenständen verursacht, liegt mit 1,22 Mio. Euro nicht besonders hoch. Bei großen Unfällen kann das zu wenig sein. Deshalb empfiehlt die Stiftung Warentest höhere Deckungssummen, die in vielen Tarifen bereits Standard sind oder gegen einen geringen Aufpreis vereinbart werden können.

Der Artikel „10 Irrtümer über die Autoversicherung“ ist online unter test.de/basiswissen-kfz abrufbar.

Quelle Text: Stiftung Warentest

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