Start der Elektronischen Patientenakte (ePA)

Samstag, den 03. Mai 2025 um 07:23 Uhr Gut zu wissen - Notiert !
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Symbolbild Digitalisierung: Daten (c) HESSENMAGAZIN.de[Deutschland] Ab 29. April 2025 können Ärzte und Psychotherapeuten alle medizinischen Daten von Patientinnen und Patienten in der elektronischen Patientenakte (ePA) speichern. Ab Oktober 2025 wird das dann verpflichtend – sofern kein Widerspruch eingelegt wurde. Die ePA ersetzt Papierbefunde und bewirkt eine zentrale Speicherung relevanter Gesundheitsdaten, darunter Rezepte, Diagnosen und Laborwerte. Versicherte sollen jedoch die Kontrolle über ihre Daten behalten und können Einsicht, Löschung oder Verbergen von Informationen selbst steuern. Die Nutzung erfolgt über die App der jeweiligen Krankenkasse.

Die ePA wird als als zentraler Schritt zur Digitalisierung des Gesundheitswesens gehypt und soll die Patientenversorgung verbessern.

Wichtige Aspekte der ePA

Weitere Informationen gibt es bei den jeweiligen Krankenkassen oder offiziellen Gesundheitsportalen und und den Maklern www.krankenkasseninfo.de/test/beschwerdestelle

Zusammenfassung von Copilot (KI by Microsoft) - Den Originaltext finden Sie bei der Stiftung Warentest: HIER <-KLICK.