Hessen-Trojaner: Spähprogramm des Verfassungsschutzes rechtmäßig?

Dienstag, den 09. Juli 2019 um 07:56 Uhr News Ticker - Aktuelles
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Wappen Hessen (c) gemeinfrei / Wikimedia Commons[Hessen] Bürgerrechtler und Datenschützer haben sich zusammengeschlossen und Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht gegen den Einsatz des Analyseprogramms "Hessendata" eingelegt. Die Software berechtigt Polizei und Verfassungsschutz seit der Neuregelung des Verfassungsschutzgesetzes vor einem Jahr private Computer und Smartphones auch ohne echten, konkreten Verdacht auf eine Straftat zu überwachen und Daten auszuwerten.

Die Hessenschau interviewte einen der Beschwerdeführer dazu: HIER <-KLICK.

Gut zu wissen

Das Bundesverfassungsgericht überprüft, ob die getroffene Entscheidung (Gesetz) mit dem Grundgesetz in Einklang steht. Kommt es zum Ergebnis, dass eine Entscheidung die Verfassung verletzt, hebt es sie – und ggf. die Entscheidungen der Vorinstanzen – auf und verweist die Angelegenheit zur nochmaligen Überprüfung an die Fachgerichte zurück. (Quelle: Wikipedia)

Mehr über das Gericht erfährt man auf seiner eigenen Homepage:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Homepage/homepage_node.html

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