Kleine Notiz am Rande zum Thema Steuern

Montag, den 20. April 2026 um 07:56 Uhr News Ticker - Aktuelles
| Drucken |

Symbolbild KI-generiert (c) Microsoft Copilot

[Hessen] Der Bund der Steuerzahler (BdSt) Hessen begrüßt das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs gegen die geplante Wiesbadener Wasserverbrauchssteuer, da es Bürger vor zusätzlichen Belastungen schützt und kommunalen Einnahme-Fantasien Grenzen setzt. Damit bleibt den Bürgerinnen und Bürgern ein Aufschlag auf den bisher gezahlten Wasserpreis erspart. Der BdSt Hessen hatte sich bereits 2024 gegen die neue Bagatellsteuer in der Landeshauptstadt ausgesprochen.

Jochen Kilp, Vorstand beim hessischen Steuerzahlerbund, betont, dass viele Kommunalpolitikerinnen und -politiker immer wieder bezahlbaren Wohnraum fordern. Dabei vergessen sie offenbar häufig, dass sie dies über die kommunalen Wohnnebenkosten wie Wasser-, Abwasser- und Abfallgebühren sowie die Grundsteuer ein gutes Stück selbst in der Hand haben: "Es ist wichtig, dass der Wiesbadener Versuch, den städtischen Haushalt über einen Zuschlag auf die Gebühren für Trinkwasser zu sanieren, nun endgültig gescheitert ist“.

Über diesen Einzelfall hinaus fordert der BdSt nun das Ende weiterer Bagatellsteuern wie der Verpackungssteuer. Diese sei ein bürokratisches Monster für Verwaltung und Gastronomie, dessen Kosten letztlich die Verbraucher tragen. Das Land Hessen sollte daher dem Beispiel Bayerns folgen und solche Zusatzsteuern künftig landesweit untersagen.

Quelle Text: Bund der Steuerzahler Hessen e.V.