[Deutschland] Die nächste bundesweite Frist für den verpflichtenden Umtausch alter Führerscheine auf befristete EU-Kartenführerscheine läuft am 19. Januar 2026 ab. Betroffen sind alle Führerscheine mit den Ausstellungsjahren 1999 bis 2001. Von dieser Regelung ausgenommen sind Fahrerlaubnisinhaber, die vor 1953 geboren wurden. Für sie gilt eine verlängerte Frist bis zum 19. Januar 2033, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Für den Umtausch sind folgende Dokumente vorzulegen:
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als sechs Monate)
- ein gültiges Ausweisdokument
- der bisherige Führerschein
Um längere Wartezeiten zu vermeiden, wird eine vorherige Terminvereinbarung bei der Führerscheinstelle des Wohnsitzes (Straßenverkehrsamt oder Kreisverwaltung) empfohlen.
Quelle: Fulda