Kommunen heben die Grundsteuer über das Maß an

Samstag, den 28. Juni 2025 um 07:25 Uhr News Ticker - Aktuelles
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Grafik (c) Microsoft Copilot[Vogelsbergkreis] Laut einer aktuellen Analyse des Bundes der Steuerzahler Hessen (BdSt) nutzen 12 von 19 Kommunen im Vogelsbergkreis die Grundsteuerreform für zusätzliche Einnahmen – teils weit über den vom Land empfohlenen aufkommensneutralen Hebesatz hinaus. Besonders Grebenhain (+115 Punkte) und Romrod (+122) erhöhen deutlich.

Die Folge ist, dass die durchschnittliche Pro-Kopf-Belastung steigt, in Lauterbach auf fast 293 Euro; während andere Gemeinden wie Gemünden (Felda) bei nur 138 Euro liegen. Auch bei der Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliche Flächen) gehen die Hebesätze deutlich auseinander: Spitzenreiter ist Kirtorf mit 654 %, Schlusslicht Wartenberg mit 245 %.

Bei der Grundsteuer B liegen nach der Reform Schotten (545 Prozent) und Lauterbach (472) an der Spitze im Vogelsbergkreis. Die Grundsteuer B wird auf bebaute und bebaubare Grundstücke erhoben. Da sie über die Nebenkosten auch auf die Mieterinnen und Mieter umgelegt werden kann, trifft sie alle Bürger:innen.

Die niedrigsten Hebesätze haben Gemünden (Felda) und Lautertal mit jeweils 250 Prozent beschlossen. Mit einem Hebesatz-Schnitt von 363 Prozent liegt der Vogelsbergkreis 40 Punkte über der durchschnittlichen aufkommensneutralen Empfehlung des Landes für den Kreis (323) und deutlich unter dem Durchschnitt aller hessischen Städte und Gemeinden zum 1.1.2025 (476 Prozent).

Eine Einführung der neuen Grundsteuer C zur Besteuerung unbebauter Grundstücke bleibt im Kreis bislang aus. Nur Mücke denkt über eine Verpackungssteuer nach – eine von Kritik begleitete Idee zur Eindämmung von Einwegverpackungen.

Trotzdem bleibt die Haushaltslage angespannt

Hintergrund für die erheblichen Abweichungen gegenüber den aufkommensneutralen Werten dürfte die angespannte Haushaltslage der Kommunen sein. 2025 können 15 der 19 Kreiskommunen keinen ausgeglichenen Haushalt vorlegen – zwei mehr noch als 2024. Immerhin können alle Städte und Gemeinden das geplante Defizit auch dieses Jahr im Jahresabschluss durch eine Entnahme aus der Rücklage ausgleichen.

Der BdSt mahnt jedoch: Ohne bessere Ausstattung durch das Land drohen höhere Belastungen für Bürger und Unternehmen oder Investitionskürzungen. Auch die Kommunen müssen sparsam wirtschaften.

Quelle und mehr: www.steuerzahler-hessen.de