[Deutschland] Der Copilot (KI-Chatbot von Microsoft) weiß, was Crowdfunding ist: eine innovative Finanzierungsmethode, bei der viele Menschen mit kleinen Geld-Beträgen große Projekte unterstützen - üblich für Start-ups <-KLICK, soziale Projekte, Kunst, Musik und Technologie. Das funktioniert zum Beispiel als Spende ohne finanzielle Gegenleistung, als "Belohnung" für ein Geschenk oder Namensnennung oder als Darlehen bzw. zum "Kauf" von Unternehmensanteilen, um von möglichen Gewinnen zu profitieren.
Die Möglichkeit, kreative und innovative Vorhaben zu finanzieren, verbindet im besten Fall Menschen mit gemeinsamen Interessen und lässt vieles Realität werden, auch um es der breiten Öffentlichkeit vorzustellen. Beliebt dafür sind Crowdfunding-Plattformen im Internet wie Kickstarter, Indiegogo oder Startnext.
Jetzt moniert die Stifung Warentest, dass genau die Unternehmen ihrer Offenlegungspflicht gemäß § 325 HGB, nicht immer nachkommen. Diese verlangt, dass Kapitalgesellschaften ihren Jahresabschluss spätestens 12 Monate nach Bilanzstichtag veröffentlichen. Doch viele Unternehmen ignorieren diese Pflicht – teils bewusst, teils aus Nachlässigkeit.
Die "Strafen" dafür, also: die Ordnungsgelder (700 – 25 000 €) sind zwar hoch, aber für manche Geschäftsführer nicht abschreckend genug. Denn Eigenkapital, Margen und Schulden würden dabei öffentlich einsehbar – und nicht jeder Konkurrent soll mitlesen können. Außerdem überfordern manche zusätzliche Berichtspflichten das eine oder andere Unternehmen.
Doch es droht eine schlechtere Bonität, denn Banken und Investoren sehen fehlende Berichte im Prinzip als Risikofaktor an, und bei bei Geschäftspartnern und Kunden schwindet oft das Vertrauen wegen mangelnder Transparenz. Allerdings dringt davon wenig an die Öffentlichkeit.
Dazu jetzt eine aktuelle Pressemeldung der Stiftung Warentest
Viele Firmen, die Anlegergeld über Crowdfunding eingesammelt haben, veröffentlichen ihre Jahresabschlüsse zu spät. Oft ist das ein Anzeichen für Probleme. Das zeigt eine groß angelegte Untersuchung der Stiftung Warentest. Das Ergebnis des Tests ist alarmierend.
Von 2019 bis 2023 schaffte es höchstens jede achte Gesellschaft, ihren Jahresabschluss innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Sechs-Monats-Frist zu veröffentlichen. Jede zweite brauchte mehr als ein Jahr oder veröffentlichte überhaupt keine Zahlen.
Die Testerinnen und Tester analysierten mehr als 2.500 Crowdfunding-Angebote. Dabei stellten sie einen deutlichen Zusammenhang zwischen verspäteten oder fehlenden Jahresabschlüssen und Problemen bei den Projekten fest. Bei Unternehmen, die später insolvent wurden, waren die Finanzberichte im Jahr vor der Insolvenz besonders häufig verspätet oder fehlten ganz.
„Wer bei einem Crowdfunding-Projekt investiert und dann merkt, dass der Jahresabschluss nicht pünktlich kommt, sollte wachsam werden“, rät Renate Daum von der Stiftung Warentest. „Unsere Daten zeigen: Fehlende Transparenz ist oft ein deutlicher Hinweis auf Probleme.“ Besonders bei Unternehmen, die bereits in finanzielle Schwierigkeiten geraten waren, fehlten für 2023 in rund acht von zehn Fällen die gesetzlich vorgeschriebenen Veröffentlichungen.
Im Plattformvergleich schnitt ein auf nachhaltige Projekte spezialisierter Anbieter noch am besten ab: Mehr als ein Viertel der dort vermittelten Projekte veröffentlichte den Jahresabschluss für 2023 fristgerecht. Bei vielen auf Immobilien spezialisierten Plattformen gelang das bei fast keinem Projekt. Die Tester stellten fest: Selbst eine Plattform, die angekündigt hatte, keine weiteren Projekte von säumigen Anbietern zu vermitteln, hielt sich nicht immer an ihre eigenen Vorgaben.
Die vollständigen Testergebnisse mit allen geprüften Crowdfunding-Plattformen und konkreten Handlungsempfehlungen für Anlegerinnen und Anleger finden sich in der Juli-Ausgabe von Stiftung Warentest Finanzen und online unter www.test.de/crowdfundingbilanz.
Noch mehr dazu: www.test.de/Crowdfunding-im-Check-Viele-Firmen-informieren-zu-spaet-5588384-6225687/ <-KLICK
Trotz allem ist Cowdfunding eigentlich eine gute Idee. Mögliche Einstiege gibt es auf: www.crowdfunding.de/plattformen/
Gut zu wissen
Die eingereichten Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, SE und GmbH & Co. KG), Genossenschaften, wenn sie bestimmte Größenmerkmale überschreiten und Vereinen, falls sie bestimmte wirtschaftliche Schwellenwerte erreichen (www.vereine.de/finanzen/jahresabschluss), findet man beim Bundesanzeiger, der als amtliches Verkündungsorgan dient: www.bundesanzeiger.de/pub/de/start?0
Zudem sind die Daten im Unternehmensregister abrufbar, das eine zentrale Plattform für wirtschaftsrechtliche Veröffentlichungen bietet: www.unternehmensregister.de/ureg/index.html?dest=ureg&language=de
Quelle und Zusammenstellung: Brigitta Möllermann, HESSENMAGAZIN.de