Fake-Shops: Online einkaufen bei Betrügern

Donnerstag, den 01. November 2018 um 07:46 Uhr Gut zu wissen - Internet & Computer
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Per Computer von Zuhause aus bequem bestellen (c) HESSENMAGAZIN.de[Onlinewelt] Shops im Internet bieten neben einer großen Produktpalette auch bequeme Bestellmöglichkeiten für jedermann. Doch hinter dem Online-Händler können sich auch Betrüger verbergen, die mit so genannten Fake-Shops (gefälschte Online-Shops) Online-Einkäufer abzocken wollen. Diese gefälschten Internet-Verkaufsplattformen, sind auf den ersten Blick schwer zu erkennen. Sie sind teilweise Kopien real existierender Webseiten, wirken daher seriös und lassen beim Käufer selten Zweifel an ihrer Echtheit aufkommen.

Das ist das Ziel der Betrüger: Mit aus dem Internet kopierten Produktbildern und Informationen, professionell aufgemachten AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) und einem gefälschten Impressum wollen diese das Vertrauen der Kunden gewinnen und sie so zum Kauf animieren. Ein weiteres Lockmittel ist der scheinbar besonders günstige Preis des gesuchten Produkts.

Hat ein Kunde angebissen und Ware bestellt, sind die Betrüger am Zug. Sie verschicken entweder minderwertige Ware zu einem überhöhten Preis oder liefern nach einer Vorauszahlung das Produkt gar nicht. Denn sie haben es einzig auf das Geld der Opfer abgesehen – die im Internet angebotene Produktpalette existiert nicht. Oft täuschen Sie sogar Lieferschwierigkeiten vor, um Betroffene daran zu hindern, bereits getätigte Überweisungen rückgängig machen zu können.

Da die Täter aus dem Ausland agieren, ist das Löschen solcher Fake-Shops oft umständlich und langwierig. Die Betrüger können daher über viele Wochen hinweg, ahnungslose Online-Einkäufer um ihr Geld bringen. Deswegen sollte jeder bei einer Einkauftour im Netz folgende Tipps der Polizei befolgen.

Die Polizei gibt Tipps gegen Betrug beim Online-Kauf

Was tun, wenn man Opfer geworden ist

Sollten Sie bereits Geld für Ihren Kauf überwiesen haben, informieren Sie sich umgehend bei Ihrer Bank, ob Sie die Zahlung rückgängig machen können. Dies ist innerhalb eines bestimmten Zeitraums in der Regel noch möglich. Bei anderen Zahlungsarten (bspw. Bargeldtransfer) kontaktieren Sie sofort den Dienstleister und lassen ihn die Transaktion stoppen.

Sichern Sie alle Beweise für Ihren Online-Kauf: Ob Kaufvertrag, Bestellbestätigung oder E-Mails, bewahren Sie alle Belege für Ihren Kauf auf. Drucken Sie diese aus.

Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei: Mit den gesicherten Unterlagen sollten Sie sich möglichst sofort an die Polizei wenden und Strafanzeige erstatten. Auch wenn die strafrechtliche Verfolgung von Tätern schwierig ist, weil diese aus dem Ausland agieren, sollten Sie sich nicht von einer Anzeige abbringen lassen. Nur dann können Löschungen von Fake-Shops konsequent vorangetrieben werden.

Mehr Informationen: HIER <-KLICK

Quelle Text: Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes