[Deutschland] Wussten Sie schon, dass die sogenannte Terrassengebühr eine kommunale Gebühr ist, die anfällt, wenn Gastronomien öffentlichen Raum – etwa Gehwege oder Plätze – für Außentische, Stühle oder Sonnenschirme nutzen? Sie wird erhoben, weil die Fläche nicht privat ist und reguliert werden muss...
Die Sondernutzungsgebühr für die Außengastronomie liegt in Deutschland im Ermessen der Städte und Gemeinden. Jede Kommune legt über Satzungen fest, wie und in welcher Höhe diese Abgabe von Gastronomen verlangt wird. Einige nutzen ein Pauschalmodell mit Gebühr für die Sommersaison - üblicherweise von Anfang April bis Ende Oktober - mit Festbetrag nach beanspruchter Quadratmeterfläche auf der Straße.
Häufig greifen Kommunen aber auch auf flexiblere Abrechnungsmodelle zurück. Dabei werden die Gebühren entweder monatlich für den tatsächlich genutzten Zeitraum fällig oder direkt auf das gesamte Jahr hochgerechnet, da manche Betriebe ihre Außenbereiche mittlerweile auch im Winter bewirtschaften.
Zudem beeinflusst die Lage des Gastronomiebetriebs den Preis erheblich, sodass Plätze in belebten Innenstädten oder Fußgängerzonen teurer sind als in Außenbezirken.
Um die lokale Wirtschaft zu unterstützen, verzichten jedoch manche Kommunen phasenweise komplett auf diese Einnahmen. Die exakten Bedingungen und Tarife müssen daher stets direkt beim zuständigen Ordnungs- oder Liegenschaftsamt der jeweiligen Gemeinde erfragt werden.
Der BdSt Hessen hat die Terrassengebühren der hessischen Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern verglichen
Für einen Musterbetrieb mit 25 m² Außengastronomie in der Hauptsaison reichen die Gebühren von 156 Euro in Rüsselsheim und Wiesbaden bis zu 1.875 Euro in Darmstadt – einem der bundesweit höchsten Werte. Zwar hat keine der untersuchten hessischen Städte die Gebühren 2026 erhöht, doch zeigt der bundesweite Vergleich, dass in vielen Kommunen weiterhin vierstellige Beträge fällig werden.
Der Steuerzahlerbund kritisiert die Belastung und plädiert dafür, Terrassengebühren ganz abzuschaffen. Die Einnahmeverluste für Kommunen wären unwesentlich, da die Gebühr meist weniger als 0,05 Prozent der Gesamteinnahmen ausmacht. Zudem könne ein Gebührenverzicht ein einfaches Instrument zur Belebung der Innenstädte sein :-)
(Bund der Steuerzahler Hessen e. V.)
Quelle Zusammenstellung: Brigitta Möllermann, HESSENMAGAZIN.de