[Hessen] Vom 11. Mai bis 5. Juni 2026 unterstützt der Hessische Rundfunk das ehrenamtliche Engagement in Hessen. Mitglieder können ihren Verein über ein Formular auf hr3.de nominieren und angeben, wofür die 1.000 Euro eingesetzt würden. Mit etwas Glück rufen Tanja und Tobi von der Morningshow oder andere hr3‑Moderatoren:innen den genannten Ansprechpartner an und vergeben den Zuschuss.
Die Gewinnerinnen und Gewinner werden von einer unabhängigen hr3‑Jury nach redaktionellen Kriterien ausgewählt
Zum Anmeldeformular: HIER <-KLICK. Tja, danach sollte man sein Telefon immer griffbereit haben :-)
Gut zu wissen
Kurzfassung der wichtigsten Eckpunkte der Teilnahmebedingungen für den „hr3‑Vereinsfrühling“
Teilnehmen dürfen volljährige Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die Mitglied eines eingetragenen Vereins (e.V.) sind. Jeder Verein kann nur einmal gewinnen.
- Die Anmeldung erfolgt über das Formular auf hr3.de oder über Instagram/Facebook.
- Gewonnen wird, sobald hr3‑Moderator*innen anrufen und den Gewinn verkünden.
- Die Auswahl trifft eine unabhängige hr3‑Jury, nicht die Moderation.
- Der Gewinn gilt nur für den Verein, nicht für Privatpersonen und wird gestiftet von Mainova, nicht vom hr.
- Mitarbeitende des hr und deren Angehörige sowie Vereine mit hr‑Funktionsträgern sind ausgeschlossen.
- Die Teilnehmenden müssen ihre persönlichen Daten korrekt angeben und bestätigen, dass sie den Verein vertreten dürfen.
- Der Gewinn ist nur gültig, wenn die unterschriebenen Teilnahmebedingungen vorliegen.
- Falschangaben machen den Gewinn ungültig.
- Keine vorzeitige Veröffentlichung des Gewinns vor der Nennung „on air“ (im Radio und so).
- Bei einem Verstoß gegen diese Geheimhaltungsvereinbarung verpflichtet sich der/die Gewinner*in, etwaig entstehende Schäden zu ersetzen.
Der hr verarbeitet alle personenbezogene Daten zur Durchführung des Gewinnspiels und gibt die Daten der Gewinner*innen an den Preisvergeber Mainova sowie eventuell an andere weiter. Teilnehmende stimmen zu, dass eingesendetes Bild‑, Ton‑ und Videomaterial zeitlich und räumlich unbegrenzt genutzt und veröffentlicht werden darf.
Alle Angaben von: www.hr3.de/aktionen/teilnahmebedingungen-v1,tnb-vereinsfruehling-100.html <-Selbst nachlesen
Quelle Text: Hessischer Rundfunk
Warnung von HESSENMAGAZIN.de (Recherche mithilfe von Copilot :-)
Risikoanalyse für Vereine
Grundlage sind die Teilnahmebedingungen (Punkte 13–15, 21) sowie die üblichen Rechtsfolgen aus DSGVO, Medienrecht und Urheberrecht.
1. Datenschutzrisiken
1.1 Unumkehrbarkeit veröffentlichter Daten
Auch wenn Teilnehmende ihre Einwilligung zur Datenverarbeitung widerrufen können, bleiben bereits veröffentlichte Inhalte rechtmäßig und online.
Risiko: Dauerhafte Auffindbarkeit von Namen, Wohnort und Bildmaterial.
1.2 Weitergabe an Dritte
Daten dürfen an Mainova und andere Medienunternehmen weitergegeben werden.
Risiko: Keine Kontrolle über weitere Verbreitung.
1.3 Öffentlichkeitswirkung für Vereinsmitglieder
Da eine einzelne Person den Verein vertritt, können personenbezogene Daten dieser Person dauerhaft öffentlich werden.
Risiko: Ungewollte persönliche Sichtbarkeit.
2. Reputationsrisiken
2.1 Unkontrollierte Darstellung
Der hr darf Bild‑ und Tonmaterial bearbeiten, kürzen oder in neue Kontexte setzen.
Risiko: Verzerrte oder unpassende Darstellung des Vereins.
2.2 Langfristige Verfügbarkeit
Material kann Jahre später erneut erscheinen, z. B. in Rückblicken oder thematischen Sendungen.
Risiko: Veraltete oder unpassende Darstellung bleibt öffentlich.
3. Urheber- und Persönlichkeitsrechte
3.1 Haftung für eingesendetes Material
Der Verein bzw. die vertretende Person garantiert, dass keine Rechte Dritter verletzt werden.
Risiko: Abmahnungen, wenn z. B. auf Fotos Personen ohne Einwilligung zu sehen sind.
3.2 Unbegrenzte Nutzungsrechte für den hr
Der hr erhält zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrechte.
Risiko: Verein verliert Kontrolle über eigenes Material.
4. Interne Risiken für den Verein
4.1 Fehlende Legitimation
Die teilnehmende Person muss versichern, den Verein vertreten zu dürfen.
Risiko: Interne Konflikte, wenn dies nicht eindeutig geklärt ist.
4.2 Öffentlichkeitswirkung für den gesamten Verein
Ein einzelnes Mitglied kann den Verein in eine mediale Darstellung bringen, die nicht abgestimmt ist.
Risiko: Ungewollte Außenwirkung.
5. Rechtliche Risiken durch Änderungsvorbehalt
Punkt 21 erlaubt hr3, die Teilnahmebedingungen jederzeit zu ändern.
Risiko: Der Verein stimmt Bedingungen zu, die sich später erweitern können, sofern dies nicht rückwirkend geschieht.
6. Warum der hr diese Rechte benötigt
Die Rechte dienen der rechtlichen Absicherung des Senders:
- Langfristige Archivierungspflichten
- Wiederverwendung in verschiedenen Formaten
- Weitergabe innerhalb der ARD
- Nutzung in Mediatheken und Social Media
- Vermeidung nachträglicher Lösch‑ oder Vergütungsansprüche
- Sicherstellung redaktioneller Freiheit
Für den hr ist dies Standard, für Vereine jedoch mit realen Risiken verbunden.
7. Gesamteinschätzung für Vereine
Niedriges Risiko:
-
- Teilnahme ohne Einsendung eigener Medien
- Verein ist medienerfahren
- Veröffentlichung ist gewünscht
Mittleres Risiko:
-
- Verein hat sensible Mitglieder (Jugendliche, Schutzbedürftige)
- Verein möchte kontrollierte Öffentlichkeitsarbeit
Hohes Risiko:
-
- Verein möchte keine dauerhafte Veröffentlichung von Namen/Bildern
- Verein kann nicht sicherstellen, dass eingesendetes Material rechtefrei ist
- Verein hat interne Abstimmungsprozesse, die nicht schnell genug sind