[Frankfurt am Main] Wenn eine Wohnung zwangsgeräumt wird, heißt das, dass ein Gerichtsvollzieher die Wohnung räumen lässt – meist wegen Mietschulden, manchmal wegen Streitigkeiten oder Kündigungen. Ab diesem Moment hat die betroffene Person keinen eigenen Wohnraum mehr und gilt als wohnungslos. Das bedeutet nicht automatisch „auf der Straße“, wenn man bei bei Freunden, Familie, in Notunterkünften oder in kommunalen Einrichtungen unterkommt.
Der Verlust der eigenen Wohnung ist immer ein tiefer Einschnitt, der Angst, Unsicherheit und Scham auslösen kann. Städte und Gemeinden – wie Frankfurt mit der Fachstelle „Hilfen zur Wohnungssicherung“ – versuchen, bereits vor der Räumung einzugreifen. Wenn es aber schon passiert ist, versuchen Sozialdienste Unterstützung zu bieten und eine neue Wohnlösung zu finden.
Jede Kommune ist gesetzlich verpflichtet, Obdachlosigkeit zu verhindern oder zumindest eine Notunterkunft bereitzustellen. Die Fachstelle „Hilfen zur Wohnungssicherung“ in Frankfurt bietet diese kommunale Unterstützungsstruktur: Sie berät, vermittelt, übernimmt in manchen Fällen Kosten und versucht, Räumungen zu verhindern.
Die Fachstelle verhindert seit 2012 jedes Jahr hunderte Zwangsräumungen in der Stadt
Sie wurde gegründet, nachdem zuvor die Hilfe dezentral verteilt war und dadurch in dringenden Fällen wertvolle Zeit verloren ging. Heute arbeitet dort ein rund 30-köpfiges Team zusammen, schnell und eng vernetzt mit Vermietern, Wohnungsbaugesellschaften und dem Amtsgericht.
In den meisten Fällen geht es um Mietrückstände – und genau dort setzt die Fachstelle an: Sie vermittelt, übernimmt in vielen Fällen Darlehen oder hilft bei Anträgen, damit Menschen ihre Wohnung behalten können.
Das Konzept wirkt: Die Zahl der Zwangsräumungen hat sich nach der Gründung der Stelle mehr als halbiert. Vermieter vertrauen der Fachstelle inzwischen so sehr, dass sie Kündigungsschreiben oft automatisch mit deren Flyer ergänzen.
Bundesweit gilt das Frankfurter Modell als Vorbild. Andere Städte informieren sich regelmäßig darüber, wie die Fachstelle arbeitet. Die Botschaft der Stadt: Wohnungslosigkeit ist kein Schicksal – mit früher Hilfe und guter Zusammenarbeit lässt sie sich oft verhindern.
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Quelle: Stadt Frankfurt
Wie kommt man in eine Situation, in der die Wohnung zwangsgeräumt wird und man wohnungslos wird?
Meist passiert das nicht plötzlich, sondern Schritt für Schritt. Häufig beginnt es damit, dass Miete nicht mehr vollständig oder gar nicht mehr gezahlt werden kann. Das kann viele Gründe haben: Jobverlust, Krankheit, Trennung, steigende Lebenshaltungskosten oder Schulden. Wenn die Rückstände wachsen, spricht der Vermieter irgendwann eine Kündigung aus und reicht später eine Räumungsklage ein.
Wenn in dieser Phase keine Hilfe in Anspruch genommen wird oder die Situation zu spät erkannt wird, kommt es schließlich zur Zwangsräumung. Ab diesem Moment hat die betroffene Person keinen eigenen Wohnraum mehr und gilt als wohnungslos. Viele landen dann vorübergehend bei Freunden, in Notunterkünften oder in kommunalen Einrichtungen.
Warum müssen Kommunen Wohnungslosigkeit verhindern?
Städte und Gemeinden in Deutschland haben eine gesetzliche Schutzpflicht: Niemand darf ohne Unterkunft bleiben. Wenn eine Person ihre Wohnung verliert, muss die Kommune dafür sorgen, dass sie nicht obdachlos auf der Straße steht.
Das ist Teil der sogenannten Gefahrenabwehr: Obdachlosigkeit gilt als Gefahr für Leib und Leben – und die Stadt muss diese Gefahr abwenden. Diese Pflicht ist nicht freiwillig oder sozialpolitisch motiviert, sondern gesetzlich vorgeschrieben.
Gleichzeitig ist es für Kommunen günstiger, Wohnungslosigkeit zu verhindern, als später Notunterkünfte, Unterbringung und soziale Folgekosten zu tragen. Deshalb setzen viele Städte – wie Frankfurt – auf frühe Hilfe, Beratung und Vermittlung.
Quelle: Brigitta Möllermann, HESSENMAGAZIN.de + KI-Recherche