[Deutschland] Ab 29. April 2025 können Ärzte und Psychotherapeuten alle medizinischen Daten von Patientinnen und Patienten in der elektronischen Patientenakte (ePA) speichern. Ab Oktober 2025 wird das dann verpflichtend – sofern kein Widerspruch eingelegt wurde. Die ePA ersetzt Papierbefunde und bewirkt eine zentrale Speicherung relevanter Gesundheitsdaten, darunter Rezepte, Diagnosen und Laborwerte. Versicherte sollen jedoch die Kontrolle über ihre Daten behalten und können Einsicht, Löschung oder Verbergen von Informationen selbst steuern. Die Nutzung erfolgt über die App der jeweiligen Krankenkasse.
Die ePA wird als als zentraler Schritt zur Digitalisierung des Gesundheitswesens gehypt und soll die Patientenversorgung verbessern.
Wichtige Aspekte der ePA
- Zentrale Sammlung medizinischer Daten – Alle wichtigen Gesundheitsinformationen an einem digitalen Ort.
- Widerspruch ist möglich – Versicherte können die Akte oder einzelne Einträge jederzeit löschen oder verbergen.
- Zugriff selbst verwalten – Versicherte bestimmen, welche Ärzte ihre Daten einsehen dürfen und für wie lange.
- Ombudsstellen der Krankenkassen – Sie bieten Widerspruchsmöglichkeiten und leisten Hilfe für Versicherte ohne Smartphone oder technische Erfahrung.
Weitere Informationen gibt es bei den jeweiligen Krankenkassen oder offiziellen Gesundheitsportalen und und den Maklern www.krankenkasseninfo.de/test/beschwerdestelle
Zusammenfassung von Copilot (KI by Microsoft) - Den Originaltext finden Sie bei der Stiftung Warentest: HIER <-KLICK.