[Hessen und Drumherum] Und von Behördenseite heißt dazu, die Angaben werden gemacht "im Rahmen der Zuständigkeiten". Dabei geht es um Lebensmittelwarnungen, die man sich online abholen kann... bzw. sollte. Doch wer tut das täglich, um vielleicht zu verhindern, dass man Krankmachendes isst? Also lässt man sich Push-Nachrichten per App aufs Handy schicken, abonniert den Newsletter oder informiert sich per RSS-Feed über Aktuelles.
Lebensmittelwarnung.de: Verbraucherschutz per Internet
Auf der Webseite lebensmittelwarnung.de werden vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in Zusammenarbeit mit den Bundesländern Information für Verbraucherinnen und Verbraucher bereitgestellt über potenziell gesundheitsgefährdende Produkte. Das können sein: Lebensmittel, Kosmetika, Bedarfsgegenstände, Tattoo-Mittel sowie Baby- und Kinderprodukte, wenn sie Verunreinigungen oder Fremdkörper, fehlerhafte Allergenkennzeichnungen oder gesundheitsschädliche Inhaltsstoffe enthalten.
Mehr zu allem gibt es auf der FAQ-Seite <-KLICK.
Im Jahr 2024 wurden laut KI über 300 Warnmeldungen veröffentlicht – ein deutlicher Anstieg gegenüber früheren Jahren. Das ist wohl ein gutes Zeichen für wachsende Transparenz und Sensibilität. Oder etwa zu mehr Nachlässigkeit bei den Herstellern oder Inverkehrbringern..?
By the Way: In der Regel starten die Unternehmen selbst Rückrufe, wie z. B. Rossmann bei seinen Reinigungstüchern:
https://unternehmen.rossmann.de/presse/pressemeldung/rueckruf-isana-klaerende-reinigungstuecher.html
Wenn man das rechtzeitig mitbekommt, muss der Onkel Doktor nicht nach dem Grund suchen, warum man "plötzlich Fieber, Atemwegskomplikationen oder auffällige Rötungen, Schwellungen bzw. Druckschmerzen von Hautstellen" bekommen hat.
Quelle: Brigitta Möllermann, HESSENMAGAZIN.de