Keine Wasserentnahme aus Bächen und Seen mehr

Donnerstag, den 29. Juni 2023 um 07:00 Uhr News Ticker - Aktuelles
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Symbolbild: Redaktionshund Leo als Wasserforscher (c) HESSENMAGAZIN.de[Fulda und Drumherum] Ab 29. Juni 2023, ist im Landkreis Fulda die Wasserentnahme aus Gewässern verboten. Grund dafür ist die anhaltende Trockenheit. Aufgrund der fehlenden Niederschläge wird die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern (Bäche, Flüsse, Seen) im Landkreis Fulda bis auf weiteres untersagt. Die normalerweise zugelassene Wasserentnahme im Rahmen des sogenannten Gemein- und Anliegergebrauchs ist deshalb ab dann weitestgehend verboten.

Auf Grundlage des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) ist es untersagt, aus Flüssen, Bächen und Seen ohne Erlaubnis Wasser zu entnehmen. Das Entnahmeverbot gilt auch für die Entnahme durch die Eigentümer der an oberirdische Gewässer angrenzenden Grundstücke und die zur Nutzung dieser Grundstücke berechtigten Personen.

In letzter Zeit haben sich in den Gewässern sehr niedrige Wasserstände eingestellt. Eine Änderung der Situation ist derzeit nicht absehbar. Die bisher gefallenen Niederschlagsmengen liegen unter dem Durchschnitt. Es besteht die Gefahr, dass der Naturhaushalt nachhaltig gestört wird. Die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern verstärkt die Gefahr erheblich.

Durch die anhaltende Trockenheit entstehen für die Tier- und Pflanzenwelt in den Gewässern kritische Zustände. Die Allgemeinverfügung soll dazu beitragen, in Niedrigwasserzeiten die Lebensgrundlage Wasser sowie wasserwirtschaftliche Belange zum Wohl der Allgemeinheit zu schützen und die ökologische Funktionsfähigkeit zu erhalten.

Die Allgemeinverfügung gibt es ab Mittwoch, 28. Juni 2023, im Wortlaut unter www.landkreis-fulda.de/amtliche-bekanntmachungen.

Quelle Text: Landkreis Fulda