Böller klingen für ihn wie Schüsse: Redaktionshund Leo versteckt sich im Bad (c) HESSENMAGAZIN.de
[Hanau] In Hanau kracht es seit Tagen: Das Jahresende naht und viele freuen sich seit Weihnachten bereits auf das Silvesterfeuerwerk, mit dem sie das neue Jahr täglich heimlich schon "begrüßen". Das Ordnungsamt der Stadt Hanau weist zwar darauf hin, dass das Abbrennen der Raketen, Heuler, Vulkane und anderen Feuerwerkskörper nur am 31. Dezember und 1. Januar erlaubt ist. Aber das interessiert die Leute hier wenig!
Neben der zeitlichen Beschränkung regelt der Paragraph 23, Absatz 1 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz auch, dass in bestimmten Bereichen des Stadtgebiets kein Feuerwerk gezündet werden darf. Dazu gehören die Umgebung von Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder- und Altersheimen.
Seit einigen Jahren ist darüber hinaus das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von reetgedeckten und Fachwerkhäusern ebenfalls verboten. Das gilt insbesondere in allen Altstadtbereichen. (Stadt Hanau)
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