[Deutschland] Es war nur eine kurze Meldung: Digitale Akte unter Verdacht - sind Diagnose-Abrechnungen oft zu hoch? Fakt ist: Die elektronische Patientenakte (ePA) soll für mehr Klarheit sorgen. Und nun geraten manche gespeicherten Diagnosen ins Visier. Versicherte berichten, dass sich einige nicht mit den tatsächlichen Einträgen decken, weil Arztpraxen bei bestimmten Diagnoseschlüsseln systematisch höhere Leistungen abrechnen. Besonders auffällig sei das bei Volkskrankheiten, Rückenschmerzen, Depressionen oder Bluthochdruck, für die oft umfangreiche Maßnahmen abgerechnet werden – von Beratung über Tests bis hin zu Therapien –, die sich in der Akte nicht oder nur lückenhaft wiederfinden.
Mehr dazu: www1.wdr.de/nachrichten/falsche-diagnosen-in-elektronischer-patientenakte-100.html
Patientenorganisationen fordern deshalb eine unabhängige Prüfstelle für ePA-Einträge und Abrechnungen: „Die digitale Akte darf nicht zur Abrechnungsgrundlage ohne Kontrolle verkommen.“ Auch Krankenkassen prüfen zunehmend die Übereinstimmung zwischen Diagnose, Leistung und Dokumentation.
Die elektronische Patientenakte (ePA) sollte das Gesundheitswesen revolutionieren: digital, transparent und patientenorientiert. Doch nun mehren sich kritische Stimmen, die von überhöhten Abrechnungen und fehlender Kontrolle sprechen.
Besonders auch die pauschale Vergütung für die Erstbefüllung der ePA – rund 11 Euro pro Patient – sorgt für Diskussionen. Der Aufwand sei oft minimal, die Abrechnung jedoch automatisiert und kaum überprüfbar.
Krankenkassen zeigen sich besorgt über die mangelnde Nachvollziehbarkeit der abgerechneten Leistungen. Zwar soll die Vergütungsstruktur ab Januar 2026 überarbeitet werden, doch bis dahin bleibt die Frage: Wer profitiert von der Digitalisierung – und wer zahlt?
Infos zur ePA: www.kbv.de/praxis/digitalisierung/anwendungen/elektronische-patientenakte
Quelle: Brigitta Möllermann, HESSENMAGAZIN.de