Sich schlau machen: Neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO-03)

Montag, den 21. Mai 2018 um 11:16 Uhr Gut zu wissen - Recht & Unrecht
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Sicht bis in die Rhön: Redaktionshund Leo beim Weitblicken (c) HESSENMAGAZIN.de[Hessen / Europa] 1. Zum Thema Fotos werden im Moment wegen des Datenschutzes viele Breie von vielen Köchen verdorben. Klare Tatsache ist, dass das Persönlichkeitsrecht mit dem "Recht am eigenen Bild" schon immer bestanden hat. Das heißt, das Fotografieren von anderen Leuten - egal ob einzeln oder in der Gruppe - sowie das Speichern und selbstverständlich eine Veröffentlichung hat mit der Verarbeitung personenbezogenen Daten zu tun. Wer also unerlaubt Bilder von jemandem - sogar etwa noch in Facebook - postet, kann jetzt damit rechnen, eine Menge mehr Ärger als früher zu bekommen.

Die Rechtsanwälte von www.rechtambild.de haben bereits vor Jahren (2010 und 2011) dazu interessante Artikel veröffentlicht: "Das Recht am eigenen Bild" von Dennis Tölle und "Der Irrglaube über Gruppenfotos" von Florian Wagenknecht. Suchen Sie einfach in der (sehr interessanten) Rubrik danach: https://www.rechtambild.de/category/fotorecht/ <-Kopieren.


2. Zum Thema private Homepages, Blogs oder Webseiten von Vereinen ist eine Menge - allerdings Neues - zu sagen.

Hier sollte die Datenschutzgrundverordnung auf jeden Fall umgesetzt werden! Wir empfehlen Ihnen, den "frischen" Artikel von Lisa Hegemann "Keine Website ist auch keine Lösung" <-KLICK in der ZEIT Online zu lesen, der mit dem Satz endet: "Den Aufwand, einen Onlineauftritt auf die DSGVO abzustimmen, vergleicht er (Rechtsanwalt Schwenke) mit dem einer Steuererklärung: Spaß macht die Umstellung nicht, aber möglich ist sie."

Unser Rat an alle "Kleinen": Drucken Sie sich o. g. den Artikel aus, markieren Sie alle "Fallstricke" farblich in dem Text und eliminieren Sie anschließend diese Features auf Ihrer Internetseite, zum Beispiel das Kontaktformular und ähnliche PlugIns.

Weiterhin lassen Sie besser das Spiel mit den Cookies und dem Besucher-Tracking weg, killen Sie Ihre Online-Werbeanzeigen und verwenden Sie eine anonymisierte Statistik. Auch die Kommentarfunktion auf Ihrer Seite sollten Sie außer Kraft setzen und keine direkte Verlinkung zu Google, YouTube und Twitter - auch nicht per LIKE-Button - anbieten.

And last but not least: Verschlüsseln Sie Ihre Seite mit einem TSL- oder SSL-Zertifikat und legen Sie ein Datenverzeichnis für "Verarbeitungstätigkeiten" an.

Muster für Datenverzeichnisse von der Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen: HIER <-KLICK.

Kostenloser Generator für die "kleinen" Webseiten von Rechtsanwalt Dr. Schwenkee: HIER <-KLICK.

Macht keinen Spaß? Na gut, dann gehen Sie offline :-)

Quelle: Brigitta Möllermann, HESSENMAGAZIN.de