Selbstbedienungsladen: Vogelsberger Natur?

Sonntag, den 26. April 2020 um 06:18 Uhr Gut zu wissen - Dossier: Natur und Umwelt
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Eigentlich müssten alle Besucher wissen, dass sie sich in einem bedeutsamen Schutzgebiet befinden (c) HESSENMAGAZIN.de
Eigentlich müssten Besucher wissen, dass sie sich hier in einem bedeutsamen Schutzgebiet befinden (c) HESSENMAGAZIN.de

[Hoher Vogelsberg] Da kommt sie heranspaziert, die Familie mit den zwei Kindern. Mitten durch den Wald hinter dem Hoherodskopf geht es zu den naturgeschützen Forellenteichen. Dort lädt man Taschen und Rucksäcke ab. Das kleine Mädchen (auf dem Foto zwischen den Eltern) bröselt Brötchenkrümel ins Wasser und der etwas ältere Sohn darf auch mal Papas großen Kescher* durchs Teichwasser ziehen. Es steht zu vermuten, dass man hier auf der "Jagd" nach Fischen oder Fröschen ist. Doch Achtung: Alle bei uns heimischen Amphibien stehen in Deutschland unter Natur- bzw. Artenschutz!

Aus diesem Grund ist verboten, sie zu verletzen, zu töten oder zu fangen... sprich: zu "klauen". Selbst Laich oder Kaulquappen aus Gewässern zu entnehmen ist strengstens untersagt. Und um Fische angeln oder auch nur mit einem Kescher aus dem Wasser herausholen zu dürfen, müssten die Forellenteiche hier im oberen Niddatal 1. zum Fischen freigegeben sein und 2. müsste man(n) zusätzilich noch einen Fischereischein besitzen.

Hinweisschild: Naturschutz und Regeln (c) HESSENMAGAZIN.de
Hinweisschild bei den Forellenteichen: Naturschutz und Regeln (c) HESSENMAGAZIN.de

Doch das Gebiet rund um die Forellenteiche <-KLICK ist seit Jahren schon in seinen Nutzungsmöglichkeiten eingeschränkt und als Naturschutzgebiet sogar mit Schildern von allen Seiten gekennzeichnet. Mehr dazu in der Übersicht: HIER <-KLICK

Und das heißt: Finger weg von Pflanzen und Tieren!


Gut zu wissen

* Kescher sind sackartige Netze, die oft an runden oder eckigen Rahmen befestigt sind. Der Rahmen ist üblicherweise an einer Stange oder einem Handgriff montiert. Kescher dienen z. B. der waidgerechten Entnahme von Fischen aus dem Gewässer... (Wikipedia).


Bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeiten = Verbote in Naturschutzgebieten:


Als Wilderei (Straftat!) bezeichnet man das unberechtigte Jagen und Fangen von Wildtieren: Mehr dazu <-KLICK

Ähnliches - samt Gekreisch und Drohgebärden - passierte nicht weit entfernt an der Nidda-Quelle: HIER <-KLICK.

Quelle: Brigitta Möllermann, HESSENMAGAZIN.de

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