Fast geschenkt: Fundsachen und mehr günstig ersteigern

Montag, den 07. Februar 2011 um 19:52 Uhr Gut zu wissen - EntSorgen: Weg damit
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Ebay & Co haben Konkurrenz bekommen

Schnäppchen (c) HESSENMAGAZIN.deHessen] Alles, was im Fundbüro nach einer gewissen Zeit nicht abgeholt wird, kann laut Gesetz (§§ 965 ff. BGB) versteigert werden. Solche Sonderauktionen sind sehr beliebt, dabei wechselt manches Schnäppchen seinen Besitzer.

Eine Software (Programm) ermöglicht seit einiger Zeit, Ämtern und kommunalen Verwaltungen in einem Netzwerk ihre Fundstücke über das Internet anzubieten. Potentielle Käufer haben dort die Möglichkeit, sich online etwas herauszusuchen und bei Interesse mitzusteigern. Die Vorteile liegen auf der Hand - das hat Ebay zum Renner gemacht: Man kann gemütlich zu Hause am PC sitzen.

Das FUNDUS-Portal www.e-fund.eu bietet mehrere Möglichkeiten

1) Sie können nach Ihren eigenen verlorenen Gegenständen recherchieren. Sortiert nach Bundesländern, Landkreisen und Orten gibt es in diesem Portal Adressen und Homepages von den meisten Gemeinden Deutschlands.

2) Weiterhin steht auf der Site eine Liste mit aktuellen Online-Behördenauktionen (sonderauktionen.net) zur Verfügung.

3) Falls das noch nicht reicht, kann man sich aus einigen örtlichen Versteigerungsterminen deutschlandweit etwas heraussuchen - sofern man auf den verlinkten Homepages das Fundbüro findet.

Öffentliche Behörden-Auktionsplattform www.sonderauktionen.net

Wie ein Event werden Versteigerungen von Fundgegenständen bzw. aus Pfändungen und Vollstreckungen, Nachlässen oder ausrangierten Behördenutensilien über einen gewissen Zeitraum veranstaltet. Als Anbieter fungieren in der Regel Behörden, aber auch Gewerbetreibende, bei denen dann das gesetzlich vorgeschriebene Rückgaberecht gelten kann. Wer ernsthaft hier Schnäppchen jagen möchte, gilt als "Bieter". Er oder sie muss mindestens 18 Jahre alt sein und sich über die Internetseite (kostenlos) registrieren lassen.

Gekauft wie vermutet

Die angebotenen Gegenstände sind durch Fotos dokumentiert und der Zustand nach bestem Wissen vom Anbieter beschrieben. Verbindlich zugesichert werden keine Eigenschaften oder gar ein fehlerfreier Zustand. So bleibt ein Restrisiko, das jedoch oft durch den Preis wieder wettgemacht wird. Nach dem Kauf sind weder Umtausch noch Reklamation möglich. Vier Wochen vor der Auktion können die Gegenstände im Internet "besichtigt" werden, auch Nachfragen bei den anbietenden Behörden sind dann möglich.

Zu einem vorher bestimmten Zeitpunkt startet die Auktion - rückwärts wie ein Countdown. Ausgegangen wird von einem maximalen Startpreis über eine gewisse Laufzeit, während der der Preis nach und nach sinkt - bis ein Käufer "zuschlägt" und damit die Auktion beendet. Alle abgegebenen Gebote sind bindend. Die Erteilung eines Zuschlages erfolgt per Mail - zusammen mit allen Infos, die es braucht, um den erstandenen Gegenstand einzulösen.

Fahrräder, Motorroller Schuhe, Kleider, viel Schmuck und Uhren

Wer Kinder großgezogen hat, weiß, dass im Prinzip alles verloren gehen kann. So wundert es nicht, dass neben den "Standard"-Fundsachen ebenfalls Akkubohrmaschinen, Feuerlöscher und Sackkarren versteigert werden. Auch USB-Sticks, Drucker und Laptops oder anderes EDV-Zubehör sind hier unter "Begehrtes" oder "Last-Minute" einsortiert. Besonders praktisch sind die Übersichtskarte von Deutschland und eine separate Liste zum Aufklappen. Auf der kann man zu der in "seinem" Ort stattfindenden Auktionen Einzelheiten herausfinden.

www.zoll-auktion.de versteigert nicht nur Fundsachen

Auch gepfändete, sichergestellte oder beschlagnahmte Sachen oder möglicherweise mal den Dienstwagen eines Landrats kann man hier bekommen. Im "virtuellen Auktionshaus von Bund, Ländern und Gemeinden" werden diese als "ausgesonderte Gegenstände des Verwaltungsgebrauchs" angeboten. Hin und wieder stehen sogar Rohdiamanten unter "Kostbarkeiten" zur Wahl - und Flaschen mit Wodka unter Lebensmittel... Der Hit war sicher einmal die Pappschatulle mit 19 Heimatromanen und fünf Musikcassetten Volksmusik ;-)

Quelle: Brigitta Möllermann, HESSENMAGAZIN.de

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