Was sich im Jahr 2019 ändert

Dienstag, den 01. Januar 2019 um 03:00 Uhr News Ticker - Aktuelles
| Drucken |

Die neue elektronische Gesundheitskarte (eGK) beherrscht jetzt den Online-Datenabgleich der Versichertenstammdaten (c) modifiziert: HESSENMAGAZIN.de[Hessen - Deutschland] Die Verbraucherzentrale hat die Neuerungen und Änderungen für uns Verbraucher zusammengestellt. Es werden z. B. das Kindergeld, die Rente und der Mindestlohn erhöht, auf Saftschorlen und Fruchtnektare wird zukünftig Pfand erhoben und für seine Steuererklärung bekommt man mehr Zeit. Im Mai bringt dann die Europäische Zentralbank frische 100- und 200-Euro Geldscheine heraus. Und vom Herbst an darf man beim Onlinebanking keine gedruckten TAN-Listen mehr verwenden. Ganz wichtig: Beim Arzt müssen gesetzlich Versicherte ab Januar 2019 die G2 Gesundheitskarten vorzeigen, sonst gilt man möglicherweise noch als Privatpatient.

Lustig ist dagegen, dass Elektroautos sich ab Juli nicht mehr "anschleichen" dürfen. Sie bekommen ein AVAS (akustisches Warnsignal - Acoustic Vehicle Alerting System) verpasst, das beim Starten und bis 20 Stundenkilometer sowie beim Rückwärtsfahren zu hören ist und dem üblichen Motorgeräusch ähneln soll.

LKWs müssen im kommenden Jahr mehr Maut für die Benutzung von Bundestraßen und Autobahnen bezahlen. Den weiteren Überblick bekommen Sie HIER <-KLICK.