Sich schlau machen: Neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO-01)

Freitag, den 11. Mai 2018 um 00:00 Uhr Gut zu wissen - Recht & Unrecht
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Redaktionshund Leo ist von seiner Natur her ein echter Bewacher von Haus, Hof und Herde (c) HESSENMAGAZIN.de[Hessen / Europa] Fangen wir ganz einfach an: Wissen Sie, was "Verbot mit Erlaubnisvorbehalt" bedeutet? Wir erklären es Ihnen: Es heißt in diesem Zusammenhang, dass das Sammeln personenbezogener Daten grundsätzlich verboten ist. (So weit, so gut.) Wenn es aber gesetzlich erlaubt ist (siehe z. B. die Geschichte mit dem Staatstrojaner <-KLICK) oder die Betroffenen selbst die Erlaubnis dazu gegeben haben, dann dürfen ihre Daten "ausnahmsweise" erhoben, verarbeitet und benutzt werden. Und zwar sind das solche Angaben, über die man die jeweilige Person identifizieren kann.

Genauer gesagt

Als personenbezogene Daten gelten neben Fotos und Personalausweis unter anderem Name, Geburtstag- und Ort, Adresse, Telefonnummer, Kontodaten, das Kfz-Kennzeichen wie auch Kunden-, Karten- und Personalnummern. Hinzu gezählt werden in dem Zusammenhang die IP-Adresse des persönlichen Computers, mit dem im Internet gesurft wird, plus als "besondere Daten" - sensibles Medizinisches / Kranheitstage und einiges mehr.

§ 3 Absatz 9 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) dazu lesen: HIER <-KLICK

Und - ob man's glaubt oder nicht - JEDER hat das Recht, selbst zu bestimmen, welche seiner Daten genutzt werden dürfen - oder eben nicht!

Wer wissen möchte, ob und was bereits über ihn gespeichert ist, hat außerdem das Recht, Auskunft darüber zu bekommen. Sind Daten falsch, müssen sie berichtigt werden, zudem kann man die Sperrung oder auch die Löschung verlangen, wenn sie für die Geschäfte (beispielsweise ein Bankkonto) nicht mehr benötigt werden.

Wie die Einwilligung aussehen soll: HIER <-KLICK.


Übrigens: Beim Missbrauch von Daten kann man schadenersatzpflichtig werden. Und das auch schon beim unberechtigten offen-sichtbaren Verteilen von E-Mail-Adressen.

Schau an! Aber zu dem Thema machen wir uns demnächst schlau...

In diesem Sinne: RTFM (Read the f... manual): HIER <-KLICK


PS in eigener Sache

1. Bei dem Online-Angebot von HESSENMAGAZIIN.de werden keine personenbezogenen Daten erhoben. Lediglich für die Statistik werden die häufigsten IP-Adressen mit Datum und Uhrzeit anonym gespeichert. Sie sind als Besucher also ganz sicher vor jedwelcher Neugierde und diesen albernen "Cookies".

Wie es die anderen damit so halten, zu denen wir immer mal wieder verlinken, wissen wir leider nicht genau. Das ist nämlich nicht unser Zuständigkeitsbereich und deswegen haben wir das auch nicht im Griff ;-)

2. Wenn Sie uns mailen, werden Ihre E-Mail-Adresse und der Inhalt der Mail nur und ausschließlich für unsere Korrespondenz benutzt und dafür sicher hinter einer Firewall plus VirenScanner im Postfach aufbewahrt. Eine Weitergabe ist bei uns absolutes NO-GO!


Noch was: Kommen Sie bitte nicht auf die Idee, unsere Texte und Bilder weiterzuverwenden. Wir reagieren konsequent und prompt auf Urheberrechtsverletzungen! Gegen einen LINK zu den Artikel haben wir jedoch nichts einzuwenden.

Quelle: Brigitta Möllermann, HESSENMAGAZIN.de

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