Neu: Online-Anhörung für Verkehrssünder

Mittwoch, den 18. Februar 2015 um 08:34 Uhr Gut zu wissen - Verkehr
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Alles rechtens im Straßenverkehr...? (c) HESSENMAGAZIN.de[Bad Schwalbach] Beim Ordnungsamt der Stadt Bad Schwalbach steht ab Februar 2015 eine Online-Anhörung gebührenfrei zur Verfügung. Wer wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit eine Verwarnung mit Verwarngeld – landläufig Knöllchen genannt – erhalten hat, kann den Online-Service nutzen, um entweder das Verwarngeld anzuerkennen und zu bezahlen oder im Zuge der Anhörung Angaben zur Sache machen, z.B. den Fahrer angeben, wenn er das Kraftfahrzeug nicht selbst gefahren hat.

Bisher konnte man seine Äußerung zu der Verwarnung nur schriftlich per Post schicken. Der neue Online-Service ermöglicht nun, dies bequem von zu Hause aus zu tun ohne Papierkram, ohne Porto und ohne Wege zum Briefkasten. Die Post vom Ordnungsamt - Verwarnung mit Anhörbogen- enthält eine Benutzerkennung und ein Passwort für den Zugang zum Internetportal https://www.anhoerung24.de.

In wenigen Schritten kann man hier seine Angaben eintragen. Der Zugang besteht aber nur so lange, wie das Verfahren für den Fahrzeughalter aktiv ist. Sobald zum Beispiel ein anderer Fahrer angegeben oder das Verwarnungsgeld bezahlt ist, erlöscht die Benutzerkennung. Die Verschlüsselung und Übertragung der Daten erfolgt per HTTPS / SSL. Sämtliche Informationen werden sicher übertragen und verschlüsselt gespeichert.

Smartphone-Nutzern, die die Verwarnung anerkennen und das Verwarnungsgeld per Onlinebanking bezahlen wollen, wird dies ebenfalls erleichtert. Die per Post übersandte Verwarnung enthält jetzt auch einen Giro-Code. Wenn man diesen scannt, sind alle erforderlichen Daten bereits im Überweisungsformular enthalten. Dadurch werden Fehlerquellen wie z.B. Zahlendreher oder andere Schreibfehler vermieden und die Zahlung kann dem Einzahler immer zugeordnet werden.

Ein Verwarnungsgeld hat das Ziel, kleine Verstöße, wie zum Beispiel Halte- und Parkverstöße oder geringe Geschwindigkeitsüberschreitungen auf einfache Art und Weise abschließend zu erledigen. Die Besonderheit eines Verwarnungsgeldes besteht darin, dass der Betroffene mit dieser Verwarnung einverstanden sein muss und mit der Zahlung des Verwarngeldes innerhalb einer Woche das Verfahren zum Abschluss bringt. Mit der neuen Online-Anhörung und dem Giro-Code ist dies nun zeitsparend und sicher möglich.

Quelle Text: Bad Schwalbach