[Deutschland] Wer ein Produkt in der Europäischen Union (EU) kauft, soll davon ausgehen können, dass es sicher ist, solange es seiner Bestimmung nach benutzt wird. Bei Kontrollen fallen jedoch den Marktüberwachungsbehörden in Europa immer wieder Produkte auf, die Mängel aufweisen. Jeden Freitag veröffentlicht die EU solche behördlichen Meldungen über gefährliche Produkte im Schnellwarnsystem "Safety Gate", das auf dem Rapid Exchange of Information System (RAPEX) beruht - mit der Ausnahme von Lebensmitteln.
Das Safety Gate (RAPEX) der Europäischen Kommission stellt jeden Freitag die neuen Meldungen aus den Mitgliedsstaaten ins Internet. Unter https://ec.europa.eu/safety-gate-alerts können sich Verbraucher, aber auch Produzenten oder Händler über gefährliche Produkte am Markt informieren.
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Außerdem betreibt die BAuA die Datenbank "Gefährliche Produkte" unter www.rueckrufe.de. Und die Bundesregierung listet in ihrer Infoseite über diese Art Verbraucherwarnung noch weitere Meldesysteme auf: HIER -KLICK.
Hintergrund
Das europäische Binnenmarktrecht regelt durch EU-Verordnungen oder Richtlinien alle Fragen der Produktsicherheit und der Marktüberwachung. Diese wurden ins deutsche Recht übertragen beispielsweise durch das Produktsicherheitsgesetz oder das Marktüberwachungsgesetz. Insgesamt gibt es 33 Produktsektoren mit dazugehörigen harmonisierten Rechtsvorschriften der EU.
Grundsätzlich liegt die Marktüberwachung bei den Behörden der Bundesländer. Einige Produktsektoren werden jedoch von Bundesbehörden überwacht, beispielsweise Kraftfahrzeuge durch das Kraftfahrtbundesamt.
Fällt ein Produkt auf, weil es unsicher oder gefährlich ist, muss es von der zuständigen Überwachungsbehörde, die auch entsprechende Maßnahmen einleitet, im Safety Gate (RAPEX) gemeldet werden, wenn bestimmte Kriterien, in der Regel ein ernstes Risiko, erfüllt werden. Durch die Meldung im Safety Gate informieren sich EU-Staaten gegenseitig und können dann entsprechende Schutzmaßnahmen einleiten. Verantwortlich für die Meldungen sind die jeweiligen Marktüberwachungsbehörden, die bei ihren Aufgaben von der BAuA als nationaler Kontaktstelle unterstützt werden.
Mit dem baua: Fokus "Meldungen im europäischen Schnellwarnsystem - Safety Gate - Reaktionsmöglichkeiten für betroffene Wirtschaftsakteure" gibt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) einen kompakten Überblick über das Meldeverfahren, seine Rechtsgrundlagen sowie die Zuständigkeiten der Akteure. Zudem gibt der Fokus Hinweise auf Reaktionsmöglichkeiten von Wirtschaftsakteuren, wie Produzenten, Händlern oder Importeuren, im Falle einer Meldung.
Da die BAuA keine Marktüberwachungsbehörde ist, kann sie als Kontaktstelle keine Meldungen löschen, aussetzen oder ändern. Betroffene Unternehmen sollten sich deshalb an die jeweils fachlich und örtlich zuständige Marktüberwachungsbehörde, wenden, um das weitere Vorgehen abzustimmen. Der baua: Fokus enthält Hinweise, um die richtigen Ansprechpartner zu finden.
Den baua: Fokus "Meldungen im europäischen Schnellwarnsystem - Safety Gate - Reaktionsmöglichkeiten für betroffene Wirtschaftsakteure" gibt es im Internetangebot der BAuA unter www.baua.de/dok/8861962.
Gut zu wissen: Forschung für Arbeit und Gesundheit
Die BAuA ist eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Sie betreibt Forschung, berät die Politik und fördert den Wissenstransfer im Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Zudem erfüllt die Einrichtung hoheitliche Aufgaben im Chemikalienrecht und bei der Produktsicherheit. An den Standorten Dortmund, Berlin und Dresden sowie in der Außenstelle Chemnitz arbeiten über 750 Beschäftigte.
Quelle Text: BAuA