Heimischen Pflanzen und Gehölzen Vorrang geben
[Wächtersbach / Main-Kinzig-Kreis] Das Thema der Biodiversität im heimischen Garten ist aktueller denn je, und deshalb gewährt die Stadt Wächtersbach wie seit 2017 auch weiterhin die finanzielle Förderung bei entsprechendem Pflanzenkauf. Wer sich also zur Pflanzzeit im Herbst oder Frühjahr heimische und ökologisch wertvolle Pflanzen zulegen möchte, der bekommt auch in diesem Jahr wieder einen Zuschuss.
Wie auch in den vergangenen Jahren ist die Liste der förderfähigen Pflanzen auf der Homepage der Stadt Wächtersbach www.stadt-waechtersbach.de hinterlegt. Den Antrag auf Zuschuss erhalten Einwohner*innen beim Bürgerservice im Rathaus.
Auf der Liste der förderfähigen Pflanzen sind zahlreiche Sorten der bekannten Laubbäume, Garten- und Gehölzsträucher, Kletter- und Begrünungspflanzen und alle Sorten Obstgehölze als Hochstamm, Halbstamm oder Spalierbaum aufgeführt.
Zuschussberechtigt sind alle Wächtersbacher Bürger*innen, welche ihre Pflanzen vor Ort kaufen und diese auch in der Gemarkung Wächtersbach anpflanzen. Der finanzielle Zuschuss beträgt 25 % des Kaufpreises, jedoch maximal 150 Euro pro Jahr. Der Mindestbetrag, für den ein Zuschuss beantragt werden kann, ist auf 50 Euro festgelegt.
Umweltberaterin Esther Pranghofer-Weide und Bürgermeister Andreas Weiher freuen sich auf zahlreiche Antragsteller: "Es ist eine sehr lohnenswerte Sache, sowohl für die Umwelt und zahlreiche Insekten, Bienen und Vögel, welche von den Blüten, Samen und Früchten dieser Pflanzen profitieren - ebenso für Käufer, die mit einem Zuschuss belohnt werden."
Außerdem bittet die Stadt Wächtersbach darum, Gartenabfälle korrekt zu entsorgen
Es ist wichtig, dass Grünabfälle richtig entsorgt werden. Die illegale Entsorgung von Grünabfall am Waldrand, an Wegen und in den Entwässerungsgräben schadet nicht nur dem Menschen, sondern auch den heimischen Pflanzen und Tieren. Die Pflanzen dienen hunderten von heimischen Arten als Nahrungs- und Vermehrungsgrundlage. Verrottende, oft gärende und fäulnisbildende Gartenabfälle belasten den Boden und das Grundwasser mit Nitrat. Abgelagerte Gartenabfälle verstopfen Entwässerungsgräben, was beim nächsten Starkregenereignis zu einer Begünstigung des Hochwassers führen kann.
Was nach öffentlicher Kompostierung klingt, ist kein Kavaliersdelikt. Dieser Weg der Abfallentsorgung ist illegal und wird mit Verwarngeldern geahndet, z. B. für eine Kofferraumladung mit bis zu 50 Euro.
Die Stadt Wächterbach bittet ihre Bürger*innen ausdrücklich, die obengenannten Möglichkeiten der legalen und kostenfreien Grünabfallentsorgung zu nutzen:
1. Bioenergie Wächtersbach: Entsorgung von Baum- und Astschnitt. Die Größe der Äste und Bäume sind hierbei nicht relevant. Wichtig ist, dass es sich um unbehandeltes Holz direkt von lebenden Pflanzen handelt. Blätter oder Nadeln an den Gehölzen sind unproblematisch. Nicht angenommen werden Wurzeln, mit Erde behaftetes Material, Gras, Schilf und Laub. Bitte stimmen Sie die Anlieferung von Ästen und Bäumen mit dem Unternehmen ab, Tel.-Nr. 06053 619090.
2. Weisgerber Umweltservice: Annahme von Rasen- und Grasschnitt, Fallobst, Laub, Unkraut, Stroh, Heu, etc..
Quelle Text: Wächtersbach