Sich schlau machen: Alle reden vom Schutzschirm...

Freitag, den 14. Dezember 2012 um 10:10 Uhr Gut zu wissen - Notiert !
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Schutzschirm - sich symbolisch unterstellen - Foto: (c) HESSENMAGAZIN.de[Hessen-Deutschland] Im Dezember 2011 verkündete die Bundesrepublik Deutschland ein neues Gesetz, das Insolvenzverfahren für in Not geratene Unternehmen / Kommunen / Freiberufler etc. verbessern soll. Das "Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen" (ESUG) erhofft in seiner Reform Vereinfachung, Straffung und Erleichterung des Ablaufs.

Selbst die Sanierung per Insolvenzplan vorzubereiten, heißt unter anderem, eigenverantwortlich zu überlegen: "Wo wollen wir sparen?" und sogleich einen entsprechenden Antrag beim Insolvenzgericht zu stellen. Damit bleibt die Kontrolle des Ablaufs beim Unternehmen selbst, das deswegen unter diesen so genannten "Schutzschirm" will.

Nach § 270b InsO (Insolvenzordnung: KLICK für mehr) bietet der Schutzschirm drei Monate lang die Möglichkeit, mit einem selbst gewählten Profi / Experten einen Rettungsplan zu entwerfen. Nachdem der Insolvenzantrag und der Plan durch das Gericht genehmigt wurden, bleibt die Handlungsfreiheit des Unternehmens erhalten und vorläufig kann auch nichts gepfändet werden.

Voraussetzung ist, dass die Zahlungsunfähigkeit noch nicht eingetreten war und Aussicht auf Sanierung besteht. Auf diese Weise ist es u. U. möglich, sich aus langfristigen Verträgen per Sonderkündigungsrecht zu befreien, unrentable Firmenbereiche loszuwerden und ein paar überflüssige Mitarbeiter zu entlassen. Das nennt man auch: Die Krise nutzen.


Gut zu wissen

* Insolvenz = umgangssprachlich auch "Konkurs" genannt

Schlicht gesagt, bedeutet das, ein Unternehmen kann seine Rechnungen nicht mehr bezahlen. Ein Insolvenzverfahren hat zum Ziel, die Zahlungsfähigkeit wieder herzustellen oder die Firma ordnungsgemäß aufzulösen. Bei Privatpersonen oder Kleingewerbetreibenden nennt man die gleiche Situation "Verbraucher-Insolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung". Mehr und Umfangreiches dazu bei Wikipedia: HIER <-KLICK.