Die Sache mit dem Schimmel

Samstag, den 12. Februar 2022 um 07:04 Uhr Gut zu wissen - IMMOBILIEN
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Absorber: Granulat zieht Feuchtigkeit aus der Luft (c) HESSENMAGAZIN.de[Deutschland] Wir meinen mit Schimmel nicht das weiße Pferd, auf dem der Prinz im Märchen herbeigeritten kommt oder den graugrünen Belag auf teurem Käse. Es geht hier an dieser Stelle um winzige, oft schwarze Pilze, die sich auf feuchten Stellen im Haus ausbreiten und die niemand in Hülle und Fülle haben mag. Sie werden wie andere kleine tierische Plagegeister als Schädlinge bezeichnet, die u. U. auch mal in Essensvorräten herumkrabbeln und uns Unbehagen bereiten oder sogar die Gesundheit mancher empfindlicher Menschen beim längeren Aufenthalt in stark befallenen Räumen mit der Zeit beeinträchtigen können.

Man weiß, dass man mit einfachen Maßnahmen einem "Schädlingsbefall" vorbeugen kann.

Im Falle von Schimmel ist es

Die Verbreitung von Schimmelpilzen geschieht durch Sporen - ihre Samen. Diese sind immer irgendwo in der Luft vorhanden und in der Regel ungefährlich, so lange sie keinen passenden Nährboden zur massenhaften Ansiedlung finden. Oft kann man Schimmel dann sogar erst durch einen etwas modrigen Geruch aufspüren.

Ganz falsch wäre es, in diesem Fall nun dauerhaft zu lüften!

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Kleiner Hinweis: Vorsicht bei Ratschlägen aus dem Baumarkt. Da wird manchmal Material angepriesen, das nur teuer, aber auf Dauer wirkungslos ist. Auch die Tipps von gutmeinenden Nachbarn oder Freunden sollte man mit Vorsicht genießen, wenn sie selbst noch nie betroffen waren.

Auch bei gewerblichen Mietverträgen ist einiges anders als im privaten Bereich. Da sind die Pächter oft selbst verantwortlich für die entsprechenden Maßnahmen.

Auf alle Fälle sollte man nicht einfach die Miete kürzen, denn schon 2012 wurde in einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs festgelegt, dass Fehleinschätzungen von Ursachen und Gründen bei Schimmel durchaus zum Verlust des Mietobjektes führen können. Und zwar durch fristlose Kündigung des Vermieters... samt seinen nachfolgenden Schadenersatzforderungen.

Quelle: Brigitta Möllermann, HESSENMAGAZIN.de

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