Thema Brunnen: Fragen und Antworten zur Grundwassernutzung

Dienstag, den 30. Juli 2019 um 13:17 Uhr Gut zu wissen - Lebenselixier Wasser
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Symbolbild - Wasser (c) HESSENMAGAZIN.de[Main-Kinzig-Kreis] Gerade in heißen und trockenen Phasen eines Jahres ist ein sparsamer Umgang mit Trinkwasser wichtig. Das sind jedoch die Phasen, in denen Bürgerinnen und Bürger, bei entsprechend hohen Temperaturen, gerne ihre privaten Schwimm- und Planschbecken mit Wasser befüllen möchten. Vor diesem Hintergrund erreichen die Verwaltung des Main-Kinzig-Kreises jedes Jahr im Sommer Anfragen zur Nutzung privater Brunnen.

Häufig nachgefragt werden unter anderem diese Aspekte:

Ø Wer kann einen Brunnen nutzen?

Der Betrieb eines Brunnens im eigenen Garten, Wasserpumpen in landwirtschaftlichen Betrieben und auch andere private und gewerbliche Brunnen stellen Gewässernutzungen dar und sind als solche wasserrechtlich relevant. Private Gartenbrunnen sind in der Regel erlaubnisfrei, es besteht jedoch zumindest eine Anzeigepflicht – die Abteilung für Wasser- und Bodenschutz des Kreises überprüft dabei, ob eine Erlaubnis erforderlich ist oder nicht.

Keine Chance auf Zulassung besteht, wenn das betreffende Grundstück in der engeren Schutzzone eines Wasserschutzgebiets, also zu dicht an einem öffentlichen Brunnen liegt, oder für den Bereich, in dem die Maßnahme geplant ist, ein Grundwassernutzungsverbot besteht. Kontaktdaten und Formulare sind auf www.mkk.de (Bereich „Wasser- und Bodenschutz“) zu finden.

Ø Entlastet die Nutzung eines privaten Brunnens die Grundwassersituation?

Nein. Brunnennutzung bedeutet, dass auch hier Grundwasser entnommen wird. Das sorgt nicht für eine Verbesserung des Grundwasserdargebots. Anders sieht es bei Zisternen aus, die über regenreichere Phasen im Jahr Wasser speichern. Es handelt sich dabei um Wasser aus Dachflächen, das ohnehin nicht im Boden versickern würde und zudem gerade in trockenen Zeiten Trinkwasser für bestimmte Zwecke ersetzen kann.

Ø Kann Brunnenwasser bedenkenlos für Schwimmbecken genutzt werden?

Der Main-Kinzig-Kreis rät von der Befüllung von Pools mit selbst gefördertem Grundwasser ab. Neben dem problematisch hohen Umfang der Grundwasserentnahme sprechen aus Sicht des Gesundheitsamts und der Wasserbehörde auch mögliche Schadstoffe im Wasser dagegen. Die Untersuchungen, die gelegentlich öffentlichkeitswirksam beworben werden und nach denen genau für eine solche Nutzung eine Empfehlung ausgesprochen wird, reichen aus Sicht des Kreises für eine sensible Nutzung nicht aus.

Ø Wo gelten aktuell Verbote zur Grundwassernutzung?

Alle derzeit aktuellen Grundwassernutzungsverbote sind auf der Seite www.mkk.de veröffentlicht (Bereich „Wasser- und Bodenschutz“). Sie werden zudem in regelmäßigen Abständen überprüft und in den örtlichen Medien bekanntgemacht.

Quelle Text: Main-Kinzig-Kreis

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