Neues Wassergesetz soll für natürliche Flüsse und Bäche sorgen

Samstag, den 26. Mai 2018 um 00:00 Uhr Gut zu wissen - Lebenselixier Wasser
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Vogelsberg: Traumhafter Sommertag im Mai bei 27 Grad am Nieder-Mooser See (c) Matthias Kipper

[Hessen] "Mit den Änderungen im Wassergesetz sind Gülle und Pflanzenschutzmittel im Gewässerrandstreifen zukünftig verboten“, sagte Umweltministerin Priska Hinz. Im heutigen Plenum des Hessischen Landtages wurde die Novellierung des Hessischen Wassergesetzes (HWG) beschlossen. „Außerdem werden unsere Flüsse und Bäche barrierefrei und bieten Lebensraum für Lachs, Forelle und Äsche. Die Förderung der Eigendynamik, die wir damit erreichen, ist ein Erfolgsrezept für die Renaturierung unserer Bäche“, ergänzte Hinz.

„Das neue Wassergesetz stärkt die Funktion des Gewässerrandstreifens. So stellen wir sicher, dass Schadstoffe erst gar nicht in unsere Gewässer gelangen und die Gewässer sich freier entwickeln können“, erklärte Ministerin Hinz. Künftig werden der Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln im 4 Meter Bereich des Gewässerrandstreifens untersagt.

Auch darf auf diesen Flächen kein Pflug mehr eingesetzt werden, um den Eintrag von Boden in angrenzende Gewässer zu verringern. Zudem darf im Gewässerrandstreifen keine Ausweisung von Baugebieten mehr vorgenommen werden. Ebenfalls gelten hier strengere Regeln für die Errichtung von baulichen Anlagen.

Neben diesen Vorgaben greift der Gesetzentwurf auch das Prinzip der Freiwilligkeit auf. Bei Aufgabe jeglicher landwirtschaftlicher Nutzung von Ackerflächen in einem Bereich von vier Metern entlang eines Fließgewässers soll ab 2022 ein angemessener Geldausgleich bereitgestellt werden. Außerdem wird ein Vorkaufsrecht für Flächen im Gewässerrandstreifen zugunsten der gewässerunterhaltungspflichtigen Kommunen aufgenommen.

Dies wird flankiert durch die Bereitstellung finanzieller Förderung des Landes für den Flächenankauf durch die Kommunen. „Wir wollen die hessischen Gewässer in einen guten ökologischen Zustand bringen. Das fordert auch die Wasserrahmenrichtlinie der EU“, betonte Hinz. „Kommunen, Landwirte, Fischer, Mühlenbetreiber und Sportler, alle sind beim Gewässerschutz gefragt und tragen Verantwortung. Nur gemeinsam gelingt es uns den Gewässerschutz auf den Weg zu bringen.“

Ergänzend zu den Änderungen im Wassergesetz hat die Landesregierung eine verbesserte Förderung von Renaturierungsmaßnahmen auf den Weg gebracht und die Unterstützung der Kommunen durch Gewässerberater ausgeweitet. „Eisvogel und Groppe brauchen natürliche und naturnahe Bäche und Flüsse. Mit den neuen Regelungen werden die Bewohner unserer Gewässer leichter Raum finden.

Ufergehölze können sich entwickeln, die die Gewässer vor zu starker Erwärmung schützen“, sagte Ministerin Hinz. „Umgesetzte Maßnahmen an Nidda oder Eder zeigen, wie bei ausreichender Fläche sich die Natur den Lebensraum Gewässer zurückerobert und bereits verschwundene Fischarten wieder zurückkehren.“

Quelle Text: Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 24.05.2018