Sparkassen wollen die Spar­schweine ihrer Kunden schlachten

Donnerstag, den 07. Oktober 2021 um 04:55 Uhr Kurz & Knapp - Kurznachrichten
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[Deutschland] Sparkassen kündigen lukrative alte Prämienspar­verträge. Das ist oft rechts­widrig. Jetzt urteilte der BGH: Sparern steht zudem ein oft vierstel­liger Zins­nach­schlag zu. Die Stiftung Warentest erklärt unter www.test.de/sparvertraege die Rechtslage, gibt Tipps zum Thema Verjährung und zeigt, wie der Zinsnachschlag eingefordert werden kann.

Prämienspar­verträge waren lange ein Sparkassen-Bestseller. Zusätzlich zum Zins erhält der Sparer eine jähr­liche Prämie, die mit der Lauf­zeit steigt. In Nied­rigzins­phasen werden die Spar­prämien für die Sparkassen jedoch zur Belastung. Sie kündigen deshalb die alten Prämienspar­verträge. Doch das ist oft unzu­lässig.

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Quelle: Stiftung Warentest