Sparkassen- und Bankgebühren: Erhöhungen rechtswidrig

Freitag, den 30. April 2021 um 05:44 Uhr Kurz & Knapp - Kurznachrichten
| Drucken |

[Deutschland] Nach dem spektakulären Urteil des Bundesgerichtshofs zu Bank- und Sparkassengebühren steht fest: Zahlreiche Kontoinhaberinnen und -inhaber haben ein Recht auf Erstattung von auf unzulässige Gebührenerhöhungen entfallenden Zahlungen. Darauf weist die Stiftung Warentest hin.

Für Inhaber von Konten, die früher noch kostenlos waren, summieren sich die Beträge. Hinzu kommen Zinsen. So haben viele Postbank-Kunden, die bis Oktober 2016 ein damals noch kostenloses Giro Plus-Konto eröffnet haben, meist einen Anspruch auf Erstattung von ziemlich genau 180 Euro einschließlich Zinsen.

Aufder Internetseite wird angegeben, was Kontoinhaber jetzt tun müssen, um ihr Geld zurückzubekommen mit Mustertexten für Forderungsschreiben:
www.test.de/Die-zehn-gemeinsten-Bankgebuehren-So-schuetzen-Sie-sich-vor-Extrakosten-4863720-0/ <-KLICK

Quelle: Stiftung Warentest