Identitätsnummern beim Waffenkauf erforderlich

Montag, den 27. Juli 2020 um 00:00 Uhr Kurz & Knapp - Kurznachrichten
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Waffenbehörde verschickt Stammdatenblätter / Änderung im Waffengesetz

FULDA. Zum 1. September 2020 treten weitere Änderungen des 3. Waffenrechtsänderungsgesetzes in Kraft. Mit der Anbindung der Waffenhändler und -hersteller an das Nationale Waffenregister (NWR) ist es erforderlich, dass der Waffenbesitzer beim Kauf, Verkauf oder der Reparatur von Schusswaffen oder Waffenteilen seine NWR-Identitätsnummern (NWR-IDs) bereithält.

Der Waffenbesitzer benötigt hierzu seine Personen-ID, die Erlaubnis-ID sowie die Waffen-ID. Den Waffenbesitzern im Landkreis Fulda wird die Waffenbehörde die notwendigen NWR-IDs voraussichtlich Mitte August in Form von Stammdatenblättern unaufgefordert zusenden. Für Rückfragen steht die Waffenbehörde unter Telefon (0661) 6006-0 oder (0661) 115 zur Verfügung.

Quelle: Landkreis Fulda